Düngeverordnung: Bayern und NRW gegen „existenzbedrohende“ Regeln


Vor der gemeinsamen Sitzung der beiden Länderregierungen in der Münchner Residenz zeigten sich die Ministerinnen Michaela Kaniber (CSU) und Ursula Heinen-Esser (CDU) einig, dass die Bundesländer eng in die agrarpolitischen Entscheidungsprozesse des Bundes und der Europäischen Union einbezogen werden müssten.


Bestehendes Finanzierungsmodell soll weiterhin bestand haben


Die Landwirtschaftsministerinnen der beiden Bundesländer sprachen sich dafür aus, dass bei der erforderlichen Änderung der Düngeverordnung „existenzbedrohende Regelungen“ für bestimmte Betriebe und Anbauverfahren verhindert werden müssten. Bei der Förderung der Landwirtschaft durch die EU müsse bis zur Festlegung der neuen europäischen Agrarpolitik weiterhin das bestehende Finanzierungsmodell für die Landwirte und den ländlichen Raum Bestand haben, um Planungssicherheit und Stabilität zu gewährleisten.


Nach den geplanten Änderungen an der Düngenovelle muss etwa die bisher nur im Betriebsdurchschnitt geltende Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar für Gülle und andere Wirtschaftsdünger müsse zukünftig schlagbezogen berechnet werden, d.h. für jedes Feld gilt dann die Obergrenze von 170 kg Stickstoff pro Hektar. Der für jede Kultur nach strengen Vorgaben errechnete Düngebedarf wird pauschal um 20 Prozent abgesenkt. Des Weiteren ist ein Verbot der Herbstdüngung im Spätsommer bei Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten ohne Futternutzung vorgesehen.


Grundwasserschutz Ziel des BMEL


Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat unterdessen in ihrer Bilanz zu einem Jahr Amtszeit die Umsetzung der erhöhten Vorgaben der EU-Kommission bei der Düngerausbringung mit dem Ziel, den Nitratgehalt im Grundwasser zu senken, ausdrücklich als Aufgabe benannt. Der Schutz des Grundwassers durch eine Anpassung der rechtlichen Regelung wie die Überarbeitung der Düngeverordnung mit stärkerer Reglementierung der Ausbringung von Dünger zähle zu den Zielen ihres Ministeriums. Klöckner erklärte, sie strebe bei den kontrovers diskutierten Themen im Umfeld der Agrarpolitik eine faktenbasierte Debatte an, die den Kompromiss anstrebe. Als weiterer Gewässerschutz-relevanter Punkt wird in der Jahresbilanz darauf hingewiesen, dass das BMEL ein Verbot der Anwendung von Glyphosat in der Nähe von Gewässern anstrebe.