Gewässerschutz und Düngerecht: DWA fordert obligatorische Stoffstrombilanz


Generell müsse die Politik sicherstellen, dass künftig keine landwirtschaftlichen Maßnahmen mehr aus öffentlichen Mitteln gefördert werden, die nicht in Einklang mit den Vorgaben des Gewässerschutzes stehen. Hier sei auch im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ein grundsätzliches Umdenken erforderlich, sagte der DWA-Präsident.


Wasserwirtschaft für weitere Verschärfungen


Ebenso wie die EU-Kommission, die  sich – nach dem Vertragsverletzungsverfahren wegen hoher Nitrateinträge - auch mit der Überarbeitung der Verordnung im Jahr 2017 nicht zufrieden gezeigt hat, fordere auch die Wasserwirtschaft weitere Verschärfungen. Die Novellierung des Düngerechts im Jahr 2017 ist Paetzel zufolge unter anderem wegen zahlreicher Ausnahmemöglichkeiten und wenig anspruchsvoller Bilanzüberschussgrenzen nicht ausreichend, um das Grundwasser vor überhöhten Nitrateinträgen zu schützen. Die Verurteilung Deutschlands im Jahr 2018 durch den Gerichtshof erzwinge deutliche Nachbesserungen.


So müsse das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun verhindern, dass weitere Verurteilungen drohen bzw. hohe Strafzahlungen verhängt werden. Dem sollen verschiedene Nachbesserungen an der DüV (siehe Kasten), wie die Streichung des von der Wasserwirtschaft wegen der Gefahr des „Schönrechnens“ kritisierten Nährstoffvergleichs, dienen.


Sachgerechtes Kontrollsystem erforderlich


Die von der DWA seit langem geforderte Stoffstrombilanz als Brutto-Hoftorbilanz scheint für das BMEL dagegen keine Option, obwohl die aktuellen Überlegungen dazu führen würden, dass die Mehrheit der Betriebe nun gar keine Bilanz mehr erstellen müsste. Vielmehr sollen nach den Plänen des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter anderem die Nährstoffbedarfe um bis zu 20 Prozent reduziert werden, die der Landwirt nicht überschreiten darf. Dadurch käme der Düngeplanung beziehungsweise der Düngebedarfsermittlung eine deutlich höhere Bedeutung zu. Nach Auffassung der DWA besteht aber noch erheblicher Klärungsbedarf. Die Vorschläge des Ministeriums sind nur dann geeignet, zur Problemlösung beizutragen, wenn sie auch durch ein sachgerechtes Kontrollsystem begleitet werden.