Bund-Länder-Gespräche: Vorschlag zum Düngerecht soll im Juni vorliegen


Im Mittelpunkt der Gespräche steht auch der geplante Abschlag von der optimalen Düngung um 20 Prozent in belasteten Gebieten. Im Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) hätten die Agrar- und Umweltminister der Länder gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium (BMU) darüber gesprochen, welche wirkungsgleichen Maßnahmen zu der von der EU-Kommission geforderten schlagbezogenen Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent führen, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium mit.


Mehrheit der Gesprächsteilnehmer für betriebsbezogene Variante


Die niedersächsische Agrarministerin Otte-Kinast habe mit der Mehrheit der Konferenzteilnehmer die Ansicht vertreten, dass die Verringerung des Düngebedarfs um 20 Prozent betriebs- statt schlagbezogen in den nitratsensiblen Gebieten erfolgen müsse. „Das ist eine deutlich realistischere Variante als die bisher seitens des Bundes an die Kommission gemeldete, da die Betriebe damit im Rahmen der Fruchtfolge besser reagieren können“, sagte Otte-Kinast.


Ausnahmen für Betriebe mit geringem Düngreinsatz vorgesehen


Zusätzlich setze sie sich wie der Bund und andere Länder für eine Regelung ein, mit der Betriebe bei Unterschreiten einer bestimmten Düngemenge pro Jahr von dieser Auflage ausgenommen werden können. Im Raum steht hier ein Wert von 170 kg Stickstoff pro Hektar bezogen auf den Betriebsdurchschnitt. Davon würden auch Grünlandbetriebe profitieren.


„Für die Zukunft hilft uns zudem nur eine flächendeckende Transparenz der Nährstoffströme, die gezielte Vor-Ort-Kontrollen und Sanktionen ermöglicht“, sagte Otte-Kinast. Die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI) sei dafür ein gutes Beispiel.


Die EU hatte Deutschland 2016 wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser 2016 verklagt und 2018 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Recht bekommen (Rechtssache C-543/16 vom 21.06.2018; EUWID 26.2018). Die Novellierung der Düngeverordnung von 2017 und auch die bislang von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsvorschläge sind nach Auffassung der Kommission nicht ausreichend. Brüssel hat mit einer weiteren Klage gegen Deutschland gedroht, falls das Düngerecht nicht zügig verschärft wird.