Nach einem Vorverfahren hätte die EU-Kommission die Möglichkeit, erneut den Europäischen Gerichtshof anzurufen. In der Folge könnte der Europäische Gerichtshof auf Vorschlag der EU-Kommission ein Zwangsgeld und/oder einen Pauschalbetrag verhängen, dessen Berechnung auf Basis einer Mitteilung der EU-Kommission erfolgt, die jährlich aktualisiert wird. Nach den dort festgelegten allgemeinen Kriterien könnte die EU-Kommission gegebenenfalls beantragen, gegen Deutschland einen Pauschalbetrag von mindestens 11,835 Millionen Euro und/oder ein Zwangsgeld - von circa 14.300 Euro pro Tag bis zu circa 857.000 Euro pro Tag - bis zur Beendigung des Verstoßes zu verhängen. Der Europäische Gerichtshof sei an den Antrag der EU-Kommission nicht gebunden, so die Bundesregierung.