Der Wasserversorger verlangt Schadenersatz für die durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) verursachten Grundwasserverunreinigungen. Bis dato seien Kosten von rund 6,5 Mio. Euro entstanden, teilten die Stadtwerke mit. Die PFC-Belastung war im Jahr 2012 festgestellt worden.
Die Schäden verursacht habe höchstwahrscheinlich die Vogel AG. Der Betreiber von Kompostbetrieben habe bis Ende des Jahres 2008 Kompost mit PFC-haltigen Rückständen auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht oder aufbringen lassen. Das PFC sei über den Boden ins Grundwasser gelangt, aus dem die Stadtwerke Trinkwasser gewinnen. Diese Verunreinigung habe zu umfangreichen Schäden sowie entsprechenden Vorsorgemaßnahmen bei den Stadtwerken Rastatt geführt. Der Wasserversorger ist nach eigenen Angaben für die Trinkwasserversorgung der rund 49.000 Einwohner der Stadt und ihrer Gewerbebetriebe verantwortlich.
Die Vogel AG solle auch für künftige Schäden durch den PFC-Eintrag und deren Behebung haftbar gemacht werden, fordern die Stadtwerke. Schließlich gelte in Deutschland das Verursacherprinzip. Der Wasserversorger stützt seinen Anspruch vor allem auf die Verursacherhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Umweltschadensgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz. Daneben beruft er sich auf die Verschuldungshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Die Ansprüche seien nicht verjährt, da der Eintrag von PFC ins Grundwasser weiter andauere.