„Mit der Beseitigung vergangener Bausünden ist es gelungen, die Qualität der Heller zu verbessern und durch das jetzt frei fließende und durchgängige Gewässer wieder mehr an natürlichem Lebensraum für die Tiere und Pflanzen in und am Bachlauf zu schaffen“, so Höfken. Ohne die Förderung seitens des Landes wären solche Rückbaumaßnahmen für die Kommunen allein nicht finanzierbar und die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie könnten nicht erreicht werden. „Mit dem 2013 eingeführten Wassercent und seiner gesetzlich verankerten Zweckbindung hat die Landesregierung die Finanzierung der wichtigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen dauerhaft auf eine gute Grundlage gestellt“, so die Ministerin.
Bei der Umsetzung des Projektes sei die Grundschule Herdorf mehrfach eingebunden gewesen, sodass sich die Schülerinnen und Schüler spielerisch mit den Gewässerlebewesen und einem aktiven Gewässerschutz vertraut machen konnten. „Durch diese aktive Teilnahme erschließt sich den Kindern die Bedeutung des Projektes spielerisch und wirkt bis in die Familien hinein“, sagte Höfken.