Die Gebietskulisse Oberflächengewässer, die „Phosphat-Kulisse“, umfasst etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche, was etwa 35.000 Hektar entspricht, teilte die Niedersächische Staatskanzlei mit. Niedersachsen ist das letzte Bundesland, das eine Landes-Düngeverordnung einführt, nachdem in den übrigen Bundesländern diese Verordnungen bereits verabschiedet wurden.
Auflagen in nitratsensiblen Gebieten
Zu den Auflagen für die Bewirtschaftung gehören in den nitratsensiblen Gebieten verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor der Aufbringung auf die Flächen, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen. Die Düngung soll noch präziser gestaltet werden, so die Staatskanzlei. Wirtschaftsdünger und Gärreste müssen nach der Verordnung innerhalb einer Stunde auf unbestelltem Ackerland anstatt früher vier Stunden eingearbeitet werden. Des Weiteren wird die Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste von sechs auf sieben Monate erhöht, wofür eine Übergangsfrist bis ins Jahr 2021 vorgesehen ist.
Erhöhung der Mindestlagerkapazität
Die Erhöhung der Mindestlagerkapazität gilt – ebenso wie die Übergangsfrist - auch für die für die Gebietskulisse Oberflächengewässer, die phosphatsensiblen Gebiete. Auch hier beinhalten die Auflagen verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor der Aufbringung auf die Flächen. Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist nur eine reduzierte Phosphat-Düngung erlaubt, um eine P-Abreicherung im Boden zu erzielen. Auch dafür ist eine Übergangsfrist bis 2021 vorgesehen.