An die Bundesregierung richtet Hessen den Appell, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regelungen für die Verwendung von schwer abbaubaren Polymeren verschärft werden. Bislang klammere das europäische Chemikalienrecht sie gänzlich aus: Flüssige und gelöste Polymere fänden weder in dem vor einiger Zeit von der europäischen Chemikalienagentur ECHA vorgelegten Beschränkungsvorschlag zu Mikroplastik noch in der öffentlichen Diskussion Berücksichtigung, obwohl dem Antrag zufolge ihr Anteil in Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln um den Faktor 50 größer sei als der entsprechende Anteil festen Mikroplastiks. Der Antrag verweist in dem Zusammenhang darauf, dass der Bundesrat bereits auf die zunehmende Verschmutzung der Gewässer, Meere und Böden mit Mikroplastik hingewiesen und weitergehende Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung des Mikroplastikeintrags in die Umwelt gefordert hat.
Neue stoffbezogene Ansätze
Die Basis einer neuen Strategie zum Umgang mit Polymeren sollen dem Antrag zufolge stoffgruppenbezogene Ansätze bilden, nicht die Betrachtung einzelner Stoffe. Dabei sollte geprüft werden, ob bestimmte Polymergruppen als „polymers of low concern“ (PLC) ohne weitere Registrierung Verwendung finden könnten, während andere, als gefährlich anerkannte Polymergruppen stärkeren Beschränkungen unterworfen werden müssten, heißt es in dem Antrag Hessens.
Nationale Industrie in die Pflicht nehmen
Darüber hinaus solle die Bundesregierung auch auf nationaler Ebene dafür sorgen, dass die Industrie solche Polymere Wasch- und Reinigungsmitteln nicht mehr bewusst zusetzt. Die Umweltgefährdung durch diese Stoffe sei zu groß. Sie müssten in der politischen Diskussion um die zunehmende Umweltverschmutzung durch Mikroplastik deshalb endlich berücksichtigt werden, heißt es in dem Antrag.
Um flüssiges Plastik zu verringern, müsse Deutschland nicht auf Europa warten, sagte die Hessische Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) anlässlich der Bundesratsinitiative. Die Bundesregierung könne im Wasch- und Reinigungsmittelrecht auch alleine vorangehen. „Wenn hier klare Regeln gesetzt werden, werden die Hersteller sich auch vermehrt um Innovationen in diesem Bereich bemühen und umweltverträglichere Produkte entwickeln“, so die Ministerin.
Trotz der Einträge ins Abwasser und in die Weltmeere würden die Polymere aus dem europäischen Chemikalienrecht ausgeklammert, begründete Hinz den Antrag. Deshalb fordere Hessen die EU und die Bundesregierung auf, endlich aktiv zu werden und auch für flüssiges Plastik neue gesetzliche Anforderungen zu schaffen. Es gelte, diese kritischen Stoffe drastisch zu reduzieren und Anreize zu schaffen werden, sie komplett zu vermeiden.