Die Probleme seien seit Jahren bekannt, aber passiert sei nichts, sagte der Minister. So werde die saarländische Landwirtschaft durch die nun anstehende weitere Verschärfung der Düngeverordnung für die Fehler mitbelastet, die in viehreichen Regionen Deutschlands begangen worden seien. Minister Jost fordert vor diesem Hintergrund ein generelles Umsteuern in der Landwirtschaftspolitik des Bundes.
Im Bundesvergleich stehe das Saarland laut Jost sehr gut da - die beiden im Saarland ausgewiesenen „roten Gebiete“ beträfen aktuell rund 1,08 Prozent der Landesfläche. Die Grenzwertüberschreitungen für Nitrat in diesen Hot Spots seien zudem relativ gering: Die Messwerte lägen zwischen 50 und 60 mg/l.
„Positive Auswirkungen einer extensiven Landwirtschaft“
Hier zeigten sich die positiven Auswirkungen einer extensiven Landwirtschaft mit vergleichsweise geringem Viehbestand und einer – infolge der Förderpolitik – weit über Bundesschnitt wachsenden Zahl ökologisch wirtschaftender Landwirte, sagte Jost. Außerdem seien dort, wo es Mess-Auffälligkeiten gibt, bereits Gegenmaßnahmen getroffen worden. Landwirte, die sich im Umgang mit Böden und Gewässern nicht an Regeln halten, würden ohne Nachsicht sanktioniert.
Der Minister betonte aber, dass es in der aktuellen Nitratdiskussion um die Nitratbelastung im Grundwasser insgesamt aus landwirtschaftlichen Quellen geht und Rückschlüsse auf die aktuelle Situation der Wasserversorgung nicht gezogen werden könnten. Die Wasserversorgung sei gesichert, und die Wasserversorger müssten im abgegebenen Trinkwasser den Nitratgrenzwert 50mg/l garantieren. Die entsprechenden Trinkwasseranalysen würden regelmäßig durchgeführt und von den Wasserversorgern veröffentlicht.
In den 16 saarländischen Grundwasserkörpern wird nach den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie der Nitratgrenzwert flächendeckend eingehalten. Es verbleiben damit nur kleinere Gebiete, sogenannte „Hot Spots“, die aktuell im Hinblick auf den Verursacher Landwirtschaft als rote Gebiete nach der Düngeverordnung ausgewiesen wurden.
Einschränkungen beim Aufbringen von Gärrückständen
Die vor Kurzem im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlichte „Verordnung über besondere Anforderungen bei der Düngung in belasteten Gebieten“ beinhaltet einige Abweichungen von der aktuell geltenden Düngeverordnung (DüV). So dürfen Gärrückstände aus Biogasanlagen nur aufgebracht werden, wenn vor dem Aufbringen ihre Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat auf der Grundlage wissenschaftlich anerkannter Messmethoden vom Betriebsinhaber oder in dessen Auftrag festgestellt worden sind.
Vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff muss der im Boden verfügbare Stickstoff vom Betriebsinhaber auf jedem Schlag oder jeder Bewirtschaftungseinheit für den Zeitpunkt der Düngung, mindestens aber jährlich, durch Untersuchung repräsentativer Proben ermittelt werden. Ausgenommen davon sind Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau.
Kontrollwert von 40 Kilogramm Stickstoff je Hektar ab 2020
Ebenfalls abweichend von der DüV gilt im Saarland ab dem Jahr 2020 in besonders belasteten Gebieten ein Kontrollwert von 40 Kilogramm Stickstoff je Hektar statt von 50 Kilogramm Stickstoff je Hektar. Lockerungen gibt es im Saarland dagegen für Betriebe in nicht gefährdeten Gebieten, die weniger als 30 Hektar Fläche bewirtschaften, einen jährlichen Nährstoffanfall aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von nicht mehr als 110 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar aufweisen und keine außerhalb des Betriebes anfallenden Wirtschaftsdünger sowie keine Gärrückstände übernehmen und aufbringen.
Rinderhaltende Betriebe, die über ausreichende eigene Grünland- oder Dauergrünlandflächen für die ordnungsgemäße Aufbringung der im Betrieb anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger verfügen, haben sicherzustellen, dass sie mindestens die in einem Zeitraum von sechs Monaten - statt, wie in der DüV des Bundes, von neun Monaten - anfallenden flüssigen Wirtschaftsdünger sicher lagern können.