Niedersachsen hat eine Verschärfung seiner Landes-Düngeverordnung eingeleitet. Die Gebietskulisse Grundwasser mit Düngebeschränkungen umfasst danach rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Mit Hilfe der Länderverordnung sollen die Nährstoffeinträge in belastete Wasserkörper durch die Landwirtschaft verringert und damit die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden, teilte das Umweltministerium Niedersachsen am Dienstag vergangener Woche mit. Unter anderem sollen in den nitrat- und phosphatsensiblen Gebieten verpflichtende Wirtschaftsdüngeranalysen vor der Aufbringung auf die Flächen eingeführt werden, um den genauen Nährstoffgehalt zu kennen und so die Düngung noch präziser gestalten zu können.
Der Entwurf der „Niedersächsischen Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat (NDüngGewNPVO)“ sei nun mit Zustimmung des Kabinetts zur Verbandsbeteiligung freigegeben worden, so das Agrarministerium.Mit der neuen Verordnung solle auch weiteren Verfahren der EU-Kommission wegen Nichtumsetzung der EG-Nitratrichtlinie wirksam entgegengewirkt werden. Die Kommission hatte unter anderem kritisiert, dass noch nicht alle Bundesländer ihre Düngeverordnungen an die neuen Vorschriften angepasst hatten. Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) hatte unter anderem Niedersachsen für Verzögerungen bei der Ausarbeitung schärferer Düngeregeln kritisiert (EUWID 35.2019). Die Ausarbeitung habe länger gedauert, weil nicht nur nitrat-, sondern auch die phosphatsensiblen Gebiete erfasst wurden, argumentierte das Landesministerium.
Die Gebietskulisse Grundwasser oder „Nitrat-Kulisse“ umfasst nach dem Entwurf mit rund 39 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche rund eine Millionen Hektar. Von den insgesamt 37 Landkreisen und acht kreisfreien Städten in Niedersachsen seien sieben, darunter Wilhelmshaven, Göttingen und Goslar, nicht von der Ausweisung der nitratsensiblen Gebiete betroffen. Die Bewertung der Grundwasserkörper sei in einem mehrstufigen Verfahren erfolg
Die Gebietskulisse Oberflächengewässer, die Phosphat-Kulisse, umfasse etwa ein Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche bzw. etwa 35.000 Hektar. Die Verbände haben nun drei Wochen Zeit, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
Auflagen Zum Schutz des Grund- und Oberflächenwassers
Für die nitrat- und für die phosphorsensiblen Gebiete ist neben den verpflichtenden Wirtschaftsdüngeranalysen das Einarbeiten von Wirtschaftsdünger und Gärresten innerhalb von einer Stunde - anstatt früher vier Stunden - vorgesehen. Die Mindestlagerkapazität für flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste soll auf sieben anstatt sechs Monate erhöht werden – eine Maßnahme, die auch für die phosphatsensiblen Gebiete gelten soll. Auf hoch und sehr hoch versorgten Böden ist dem Verordnungsentwurf zufolge nur eine reduzierte Phosphor-Düngung möglich, um eine Phosphor-Abreicherung im Boden zu erzielen.
Zwei Maßnahmen sind den Angaben zufolge mit Übergangsfristen versehen, um eine Anpassung auf den Betrieben zu ermöglichen: Die erhöhten Anforderungen an den Lagerraum gelten ab Juli 2021 und die Regelungen zur reduzierten Phosphor-Düngung in gestaffelter Form ab Januar 2021. Die in der Verordnung geregelten Vorschriften sollen von den Prüfdiensten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen als der Düngebehörde im Rahmen der Fachrechtskontrolle geprüft werden. Ordnungswidrigkeiten würden geahndet.