Allerdings fehlt im Wasserrecht eine bundesweite Rechtsverordnung für die Regenwasserbewirtschaftung, was die Umsetzung erschwert. Das geht aus dem Bericht „Untersuchung der Potentiale für die Nutzung von Regenwasser zur Verdunstungskühlung in Städten“ des UBA hervor. Zudem setzte der Rückhalt von Regenwasser in der Stadt einen Paradigmenwechsel im Umgang mit Wasser voraus, da dieses bisher immer schnellstmöglich aus der Stadt heraus geleitet wurde.
Die Analyse des aktuellen Stands der Technik, die im Rahmen der Untersuchung durchgeführt wurde, zeigt den Angaben zufolge, dass es bereits eine Reihe von Techniken und Verfahren gibt, die einen Beitrag zur Verdunstungskühlung leisten. Projekte mit dem Ziel der Verdunstungskühlung seien bisher allerdings keine tägliche Praxis, denn die Bewirtschaftung von Regenwasser sei vor allem auf die Ableitung und Versickerung ausgerichtet. Das UBA erklärte, dass für das Ziel Kühlung durch Regenwasser zunächst eine Sensibilisierung und Beteiligung der Verantwortlichen stattfinden sollte.
Mit Hilfe der Verdunstungskühlung wird das Wasser nicht mehr abgeführt, sondern soll im Einzugsgebiet verbleiben. Das setzt dem UBA zufolge ein neues Denken und einen Paradigmenwechsel voraus. Deswegen sollte die Verdunstungskühlung auch neu bzw. zielführend in die gesetzlichen Regelungen und Regelwerke der Wasserwirtschaft und der Stadtentwicklung aufgenommen werden, fordert das Umweltbundesamt.
Weiter geht aus dem Bericht hervor, dass es bislang keine einheitliche Rechtsverordnung für die Bewirtschaftung von Regenwasser gibt. Deswegen fordern die Autoren des Berichts, das im Wasserhaushaltsgesetz vor allem Maßnahmen gegen Starkregen und Hitze gesetzlich verankert werden.