Die Bundesregierung sollte neben positiven Anreizen für wassersparendes Vorgehen in Industrie und Landwirtschaft vor allem das Verursacherprinzip durchsetzen: Diejenigen, die Wasser übernutzen und verschmutzen, sollten finanziell in gleichwertigem Maße für entstandene Schäden aufkommen. So ließen sich gleichzeitig Kosten der Wiederherstellung decken und eine nachhaltige Ressourcennutzung anstoßen.
Wasser primär als Gemeingut und nicht als Handelsgut anerkennen
Grundsätzlich sei eine stärker gemeinschaftsorientierte, ausgewogene grenzübergreifende Nutzung verfügbarer Wasserressourcen anzustreben. Dabei sollten besonders Projekte gefördert werden, die Kooperationen zwischen Nachbarstaaten mit hohem Wasserstress stärken und gegenseitiges Vertrauen schaffen. Wasser sollte international primär als Gemeingut und nicht als Handelsgut anerkannt werden.
Die Staatengemeinschaft müsse sicherstellen, dass die Rechte auf Wasser- und Sanitärversorgung durchgesetzt werden und somit bei Verletzung national und international vor Gerichten einklagbar sind. Bei der Gewährleistung des Rechts auf Sanitärversorgung versage die internationale Gemeinschaft „dramatisch“, heißt es in dem Bericht. Dies ist zu einem großen Teil durch das Unbehagen bedingt, Themen wie Toiletten und Sanitäranlagen auf die politische Agenda zu setzen und dafür Mittel zu mobilisieren.
Klimawandel verschärft wasserbedingte Problemlagen
Als Hauptprobleme bei der Wasserversorgung sehen die Hilfswerke die ungleiche Verteilung nach Regionen und die Ungleichheit innerhalb von Gesellschaften. Nicht selten sei Wasser für die Ärmsten am teuersten. Die Auswirkungen des Klimawandels verschärfen wasserbedingte Problemlagen nicht nur in trockenen Gebieten, sondern weltweit. Extreme Naturereignisse wie Dürren am Horn von Afrika, Zyklone mit Überschwemmungen im südlichen Afrika oder in Asien bringen über Jahrzehnte etablierte Abläufe in der Wasserversorgung an ihre Grenzen.