Verschiedenen guten Ansätzen stehen nach Auffassung der DWA erhebliche Schwachpunkte gegenüber. Vor allem fehlten eine sachgerechte Bilanzierung der Düngung in den landwirtschaftlichen Betrieben, eine ausreichende Kontrolle sowie eine Begrenzung der Bilanzwerte und damit der Düngemaßnahmen.
Transparente Bilanzierung der Nährstoffmengen notwendig
Kritisch sieht es die DWA, dass es weder für Stickstoff noch für Phosphor zukünftig eine gesamtbetriebliche Bilanzierung geben werde. Damit hätten Zufuhr und Abfuhr der Nährstoffe gegenübergestellt und der sich ergebende Saldo mit einem entsprechenden Kontrollwert begrenzt werden können. Nachdem der betriebliche Nährstoffvergleich und dessen Bewertung ganz aus der Düngeverordnung gestrichen wurden, gebe es so keine Bilanzierung mehr. Die jetzt vorgesehene alleinige Gegenüberstellung von gesamtbetrieblichem Düngebedarf und aufgebrachten Nährstoffen sei aber komplex, mit vielen Unsicherheiten verbunden und schwierig nachvollziehbar. Aus Sicht der DWA ist eine transparente Bilanzierung der aufzubringenden bzw. aufgebrachten Nährstoffmengen unbedingt notwendig.
Höchstwert von 170 kg N/ha deutlich zu hoch
Die DWA betont, dass auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in seiner Strategischen Umweltprüfung zur Düngeverordnung (EUWID 7.2020) auf die positive Wirkung einer Ausbringungsobergrenze von 120 kg Nitrat pro Hektar (N/ha) aus organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln auf Ackerland hinweise. Der in der Düngeverordnung festgelegte Höchstwert von 170 kg N/ha sei dagegen deutlich zu hoch. In Regionen mit einer flächenhaften Belastung des Grundwassers von über 50 mg/l Nitrat könne bei der Ausbringung von Stickstoff mit organischen Düngemitteln in dieser Höhe keine Verringerung der Nitratbelastung erreicht werden. Die DWA werde sich für diese Gebiete auch in Zukunft für eine Höchstmenge von 120 kg N/ha für Ackerland und maximal 160 kg N/ha für Grünland einsetzen.
Ausweisung phoshatbelasteter Gebiete beseitigt Unklarheiten
Als zielführend für den Gewässerschutz begrüßt es die DWA, dass die Länder mit der Novellierung verpflichtet sind, phosphatbelastete Gebiete auszuweisen. Dadurch würden Unklarheiten beseitigt, in welchen Gebieten zukünftig strengere Vorgaben gelten. Zur endgültigen Bewertung müsse allerdings noch die konkretisierende Verwaltungsvorschrift abgewartet werden. Positiv sieht die DWA auch die Regelungen zu den verlängerten Sperrfristen, mit denen die Düngung in Herbst- und Wintermonaten verboten ist. Gleiches gilt auch für die Vergrößerung von Gewässerabständen bei Düngemaßnahmen, insbesondere bei Hangneigung - dies stelle grundsätzlich eine Verbesserung für den Gewässerschutz dar. Bei den vorgegebenen Abstandsregeln stellt sich für die DWA aber die Frage der Kontrollierbarkeit.
Große Herausforderung an die Landwirtschaft
Bei der mit der neuen Düngeverordnung vorgesehenen pauschalen 20-prozentigen Reduzierung der Stickstoffdüngung handle es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um eine sinnvolle Maßnahme; die Landwirte würden damit aber vor eine große Herausforderung gestellt. Ob diese pauschale Stickstoffreduzierung in allen Gebieten zielführend sein wird, müsse sich zeigen. Gleiches gelte für die Vollzugstauglichkeit der neuen Regelungen.