DVQST: Bei Stilllegungen wegen Coronakrise Legionellenwachstum verhindern


Der Verein betont, dass nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich  - ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus - auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beruft, in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen ist. Das bedeute, dass, auch wenn sich keine Gäste, Besucher oder andere Nutzer im Gebäude aufhalten, die Restaurantküche kalt bleibt oder im Betrieb kein oder nur wenig Wasser fließt, eine bestimmungsgemäße Nutzung simuliert werden muss, indem die Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird.


Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als drei Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren, um einen technisch und hygienisch einwandfreien Zustand der Trinkwasser-Installation sicherzustellen, erläutert der DVQST. Bei Trinkwasser-Installationen, die länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, kann nach den Regeln der Technik zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperreinrichtung geschlossen werden.


Abgeschaltete Leitungen müssen gespült werden


In Fällen, in denen es sinnvoll ist, die Trinkwassererwärmung abzuschalten, müsse diese auch ausgespült werden, d.h. sie sollten nicht erst langsam auf den für Legionellen günstigen Temperaturbereich abkühlen. Erst bei Betriebsunterbrechungen ab vier Wochen Dauer sollten die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden. Bei der Wieder-Inbetriebnahme nach vier Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen, so der Verein.


Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen und Legionellen durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen. Seine eine Stilllegung von mehr als sechs Monaten abzusehen, sei sogar die Anschlussleitung durch das Wasserversorgungsunternehmen abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.    


Der  DVQST kümmert sich nach eigenen Angaben gezielt darum, die Qualität bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen zu sichern und zu fördern. Oberstes Gebot sei die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene durch Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung.