Zur Berichterstattung an die EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie sei im Jahr 2016 ein nach bundeseinheitlichen Kriterien repräsentative Auswahl dieser Messstellen herangezogen worden, die auch der Berichterstattung an die Europäischen Umweltagentur (EUA) diene, nämlich das LAWA-Messstellennetz. Es seien 256 Messstellen in Fließgewässern, 68 Messstellen in stehenden Gewässern und 16 Messstellen in Küstengewässern verzeichnet worden. Die Bundesregierung kündigt in Ihrer Antwort an, dass der Nitratbericht 2020 bis Ende Juni 2020 fristgerecht der EU-Kommission übermittelt und anschließend veröffentlicht werde – aktuell gültig ist noch der Nitratbericht 2016.
Messnetzdichte liegt flächenbezogen bei circa 1,9 Messstellen pro 1000 km²
Bezogen auf die gesamte Fläche der Bundesrepublik Deutschland liege die Messnetzdichte des EU-Nitratmessnetzes bei circa 1,9 Messstellen pro 1000 km² und bezogen auf die landwirtschaftliche Fläche der Bundesrepublik Deutschland von 181.625 km² bei rund 3,8 Messstellen pro 1.000 km2. Die Grundwassermessnetzdichten in den einzelnen Mitgliedstaaten sind der Bundesregierung zufolge sehr variabel, so wiesen Finnland und Schweden eine Messnetzdichte von unter einer Messstelle je 1.000 km2 auf, Malta dagegen eine Dichte von 130 Messstellen je 1.000 km2.
Das neue EU-Nitratmessnetz umfasst 697 Messstellen
Unter Berufung auf Angaben der Bundesländer sind heißt es in der Antwort, dass 160 Messstellen des alten Belastungsmessnetzes in das neu gestaltete Messnetz der Europäischen Umwelt Agentur (EUA) übernommen worden sind. Um den Überhang an belasteten Messstellen aus dem alten Belastungsmessnetz auszugleichen und um die unterschiedliche Nitratbelastung und die unterschiedliche Verteilung der Landnutzung in den einzelnen Bundesländern ausreichend gut repräsentativ abbilden zu können, sei die Anzahl der Messstellen im EUA-Messnetz von rund 800 auf 1.200 Messstellen erhöht worden.
Das neue EU-Nitratmessnetz stelle ein Teilmessnetz des EUA-Messnetzes dar und umfasse 697 Messstellen. Es setzt sich aus den Messstellen des EUA-Messnetzes zusammen, in deren Einzugsgebiet die landwirtschaftliche Flächen-Nutzung dominiert.
68 Prozent der Messstellen durch Ackerflächen geprägt
Überwiegend durch Ackerflächen geprägte Messstellen stellten 68 Prozent der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes, durch Grünland beeinflusste Messstellen 14 Prozent und durch Sonderkulturen geprägte Messstellen zwei Prozent der EU-Nitratmessstellen. Für die restlichen 16 Prozent der Messstellen seien seitens der Bundesländer keine differenzierten Angaben erfolgt, sondern lediglich die Angabe gemacht worden, dass es sich um landwirtschaftlich geprägte Messstellen handle. Von der landwirtschaftlichen Fläche Deutschlands seien 2016 28 Prozent als Grünland genutzt worden.
Kein Rückschluss auf Überrepräsentanz möglich
Einen Rückschluss, dass es bei der Zuordnung der Messstellen zu einer Überrepräsentanz der Messstellen, die durch Ackerland beeinflusst werden, gekommen sei, lassen diese Informationen der Bundesregierung zufolge nicht zu. Sofern sich die Bundesländer an das vereinbarte Kriterium, dass die regionale Verteilung der Nitratbelastung im Grundwasser repräsentativ wiedergegeben wird, gehalten hätten, sei dies auch nicht erheblich.
Österreichisches Modell für Deutschland nicht geeignet
Das in der Anfrage angesprochene österreichische Modell der Grundwasserüberwachung, wo das freie Grundwasser in den Tiefenstufen 0 bis 5 Meter, 5 bis 15 Meter, 15 bis 30 Meter, tiefer als 30 Meter, das gespannte Grundwasser sowie Karst- und Kluftgrundwasser an den Messstellen erfasst wird, ist nach Auffassung der Bundesregierung für Deutschland nicht geeignet.
Die Messstellen des gesamten EUA-Messnetzes sowie des EU-Nitratmessnetzes seien im oberflächennahen Grundwasserleiter ausgebaut, damit sich die Nitratausträge der Landnutzungen in dem mit den Messstellen erfassten Grundwasser möglichst schnell abbilden können, erläutert die Bundesregierung. Die Grundwasservorkommen befinden sich den Angaben zufolge aber in unterschiedlichen Tiefen, so dass sich auch die Lage der Filter, in der das Grundwasser in die Messstelle strömt, und damit die Messtiefen unterscheiden. Sie könnten z.B. in der norddeutschen Ebene nur knapp unter der Oberfläche liegen, im Bereich der Mittelgebirge aber auch in größeren Tiefen. Bei einer Beschränkung der Messtiefe auf eine bestimmte Tiefe im Boden würden ganze Regionen aus der Messung fallen; eine Repräsentativität wäre nicht gegeben. Deutschland verfüge über ein System zur Überwachung des Grundwassers, bei dem eine einheitliche Messmethodik verwendet wird, die die unterschiedliche Mächtigkeit der Deckschichten des Grundwasserkörpers über die entsprechende Messtiefe berücksichtige.
Gärreste keine primäre Quelle der Nitratbelastung
Im Hinblick auf das in der Anfrage angesprochene Thema der Gärreste schreibt die Bundesregierung, dass die Nitratbelastung des Grundwassers zwar teilweise auf die vermehrte Ausbringung von Gärresten aus der Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen zurückgeführt werden könne. Dies stelle aber keine primäre Quelle für die Nitratbelastungen dar – beispielsweise habe auch die zeitweilig anwachsenden Tierbestände und die damit einhergehende erhöhte Gülleausbringung zur Gewässerbelastung beigetragen.
Einführung eines bundesweiten Monitoringsystems vorgesehen
Die Bundesregierung weist in der Antwort auch darauf hin, dass zur Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen der geplanten Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung 2020 ein bundesweit einheitliches Monitoringsystem eingeführt werden soll (EUWID 15.2020). Für das Monitoring, das Modell-gestützt sein werde, sollten vorhandene Daten aus der Landwirtschaft und dem Vollzug des Düngerechts genutzt werden. Des Weiteren sollen vorhandene Daten aus der Gewässerbeobachtung herangezogen werden. Es wird geprüft, ob das Messnetz um entsprechende Messstellen aus dem Netz der Wasserrahmenrichtlinie erweitert wird.
In dem Zusammenhang betont die Bundesregierung, dass bereits mit der Novelle der Düngeverordnung im Jahr 2017 Gärreste aus dem Betrieb einer Biogasanlage in die Ausbringungsobergrenze für organisch und organisch-mineralische Düngemittel, einschließlich Wirtschaftsdüngern von 170 Kilogramm Stickstoff je Hektar und Jahr einzubeziehen sind.