Das geht aus dem zweiten Tätigkeitsbericht hervor, den die Expertenkommission dem Bundestag vorgelegt hat (Drucksache 19/21536). Für den Abschlussbericht im Jahr 2021 sollen die Erkenntnisse der Studien zusammengefasst und eingeordnet werden.
Mikroseismizität und Methanfreisetzung im Fokus
Im Fokus der Studien stehen Fragen zur Mikroseismizität und „mögliche Szenarien zur Freisetzung von Methan im Rahmen der Erdgasgewinnung und des -transports“, heißt es in dem Bericht. Auch seien Gutachten zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern in Auftrag gegeben worden. Hierzu schreibt die Expertenkommission, dass wegen der Bedeutung von Grundwasserleitern für die Trinkwassergewinnung und den Umweltschutz international vorhandene Konzepte zur Erfassung, Bewertung und Überwachung der Auswirkungen von Fracking zusammengestellt und ausgewertet werden sollen. Dabei soll auch der Verbleib von Lagerstätten- und Frackingfluiden (Flowback) betrachtet werden.
Übertragbarkeit internationaler Konzepte auf Deutschland soll überprüft werden
Die Übertragbarkeit auf Deutschland soll analysiert werden, so der Bericht. Insbesondere die Rissbildung und -ausbreitung während des Frackings sowie die Migration von Frackfluiden oder Sole entlang künstlich neu geschaffener bzw. natürlicher Wegsamkeiten während und nach der Produktionsphase sollen einbezogen werden. Dabei seien die räumlich-zeitlichen Dynamiken, die für die Erfassung der systemrelevanten Parameter und Veränderungen erforderlich sind, die Anforderungen, die für die Auswahl von Messnetzen, Parametern, und Auswertemethoden essenziell sind sowie die aussagekräftigen Indikatoren, die für eine eindeutige Beurteilung und Steuerung des Prozesses wesentlich sind, von besonderem Interesse.
Generelles Fracking-Verbot im Wasserhaushaltsgesetz festgeschrieben
Die Expertenkommission wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum Fracking in unkonventionellen Lagerstätten wissenschaftlich zu begleiten und die Ergebnisse fachlich zu bewerten. Im Wasserhaushaltsgesetz ist das generelle Verbot von Fracking von unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland festgeschrieben. Um bestehende Kenntnislücken zu schließen, sind bis zu vier Erprobungsmaßnahmen zu ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken möglich. Derartige Anträge liegen der Expertenkommission nach eigenen Angaben bislang nicht vor.