Neuer Wirksamkeitsnachweis für Integriertes Rheinprogramm


Der Nachweis bestätige, dass die noch geplanten Rückhaltemaßnahmen des Programms zügig umgesetzt werden müssten. Er zeige auch, dass es richtig gewesen sei, die Mittel und das Personal für den Hochwasserschutz in den vergangenen Jahren deutlich zu erhöhen.


Baden-Württemberg habe in den letzten zehn Jahren die Finanzmittel für Maßnahmen des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie mehr als verdoppelt, erläuterte Untersteller. Somit würden in diesem Jahr insgesamt knapp 138 Millionen Euro zur Verfügung stehen. „Es liegen damit gegenwärtig ausreichend Mittel vor, um die baureifen Maßnahmen des Integrierten Rheinprogramms zeitnah realisieren zu können“, erklärte der Minister.


Der Bund beteilige sich ebenfalls finanziell an den Maßnahmen des IRP, so der Minister. Sie würden als Teil des Nationalen Hochwasserschutzprogramms gefördert. Das unterstreiche die Bedeutung des Programms zum Schutz der Unterlieger auch jenseits der Grenzen von Baden-Württemberg.


Die Aktualisierung des Wirksamkeitsnachweises wurde im Auftrag der deutsch-französischen Ständigen Kommission zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Oberrhein vorgenommen, um zwischenzeitig erfolgte Konkretisierungen von Planungen für Retentionsmaßnamen sowie Fortschreibungen von Details im Reglement zu berücksichtigen, heißt es in einer Mitteilung des Landesumweltministeriums. Ergebnis des Berichts sei, dass für das IRP mindestens die 13 Rückhalteräume sowie die dadurch erzielbare Retentionswirkung erforderlich sind, um das Hochwasserschutzziel zu erreichen.


Ziel des IRP sei es, flussabwärts von Iffezheim den vor dem Oberrheinausbau vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen und die auentypischen Biotopsysteme in einer lebensfähigen Rheinlandschaft zu erhalten.