Hintergrund sei das aktuelle Gesetzgebungsverfahren über die Neugestaltung der Düngeverordnung und die vom Berufsstand und der EU-Kommission geforderte Binnendifferenzierung der genannten Gebietskulisse.
Wissenschaftler arbeiten an Binnendifferenzierung
Zurzeit arbeiteten das Thünen-Institut in Braunschweig und das Forschungszentrum Jülich intensiv an einer Ausgestaltung der Binnendifferenzierung. Diese Differenzierung wird dem BWV zufolge verursacherorientiert ausgestaltet und damit realitätsnäher sein. Zwischenzeitlich habe auch das Verwaltungsgericht Trier im Rahmen eines laufenden Rechtsstreits, das der BWV gemeinsam mit einem Landwirt führt, mitgeteilt, dass Landwirte im Falle einer Neuabgrenzung der „Roten Gebiete“ einen Erstattungsanspruch für nicht erforderliche Betriebseinbußen geltend machen könnten.
Dies könne durch eine Aussetzung der Gebietsabgrenzung verhindert werden. Außerdem, so Horper, würde die Umsetzung dieses Vorschlages zu mehr Planungssicherheit für die Betriebe führen und zusätzliche Kosten sowie unnötige, zeitaufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen verhindern.