Auch bei den von der EU-Kommission geforderten Anpassungen bei der Ausweisung der besonders belasteten Roten Gebiete sei man einen wichtigen Schritt weitergekommen: Der Vorschlag des Bundes zur Sofortausweisung zusätzlicher Roter Gebiete sei nun vom Tisch, so die Ministerin. Und auch die jetzt geplante Härtefallregel für den Bau von Güllelagern sei ein wichtiger Beitrag zur Umsetzbarkeit der Maßnahmen. Denn in nur wenigen Monaten könnten entsprechende Anlagen nicht genehmigt und gebaut werden.
Ziel müsse stets sein, den notwendigen Schutz des Grundwassers und die Anliegen der Landwirte bei der Novellierung des Düngerechts in Einklang zu bringen, sagte die Ministerin. Nur mit fachlich gerechtfertigten Vorgaben und Übergangsfristen könne es gelingen, die weitreichenden und notwendigen betrieblichen Anpassungen durch die Landwirte vorzunehmen.
„Ich fordere alle Beteiligten auf, das Ziel der EU-Kommission im Auge zu behalten, die Ausweisung der Roten Gebiete verursachergerechter zu gestalten. Dazu ist es aber notwendig, dass der Bund schnellstmöglich die dafür vorgesehene allgemeine Verwaltungsvorschrift auf den Weg bringt“, sagte die Ministerin. Die Zeit dränge, so dass die dafür vorgesehe Arbeitsgruppe ihre Arbeit unverzüglich aufnehmen müsse.
Im Bundesratsverfahren werde sich Bayern mit Nachdruck für Änderungen bei der Düngeverordnung einsetzen, erklärte Kaniber. Die Ministerin fordert, dass die Düngung von allen Zwischenfrüchten auch in Roten Gebieten möglich bleiben muss. Die Zeitspanne zur Aufzeichnung der tatsächlichen Düngung müsse erweitert werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Zudem sei der Anwendungsbeginn für die Vorgaben zur Düngung auf den 1. Januar 2021 zu verschieben, um die notwendigen Anpassungen vornehmen zu können.