Düngeverordnung: Nitratmessung in den Bundesländern soll einheitlicher werden


Die Nitratbelastung muss in den Bundesländern einheitlich gemessen werden. Das erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) anlässlich der aktuellen Entwicklung bei der Düngeverordnung (DüV). Klöckner sagte, dass vor dem Hintergrund des uneinheitlichen Bildes bei den Nitrat-Messstellen aus der Kann-Regelung zur passgenauen Messung in den Bundesländern in der neuen Düngeverordnung eine Muss-Regelung werde. Das Thema Nitratmessstellen zählt zu den wesentlichen Kritikpunkten, die die Europäische Kommission nach der Vorlage der Vorschläge der Bundesregierung zur Düngeverordnung (DüV) vorgebracht hat.


Es gebe Bundesländer, die nicht differenzierten und eine Messstelle für ein großes Gebiet nutzten, während andere Länder mit zahlreichen Messstellen passgenauer und im Sinne des Verursacherprinzips arbeiteten. Das sei seit 2017 möglich, aber leider hätten das nicht alle Länder umgesetzt. 

Auf die Kritik der Kommission hin soll zudem die bisher vorgesehene Ausnahmeregelung für die Düngung auf gefrorenen Böden entfallen und ein Düngeverbot für gefrorene Böden in den besonders belasteten roten Gebieten gelten.


Ostendorff: Bundesregierung muss konkret werden


Kritik am Vorgehen der Koalition bei den jüngsten geplanten Änderungen an der Düngeverordnung hat Friedrich Ostendorff, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen im Bundestag, geübt. Bisher sei lediglich ein unabgestimmtes Lesepapier „auf Arbeitsebene“ nach Brüssel geschickt worden, sagte Ostendorff am Donnerstag vergangener Woche. Der Koalitionsausschuss hätte aber angekündigt, bereits Ende Januar eine mit dem Bundesumweltministerium und dem Bundeslandwirtschaftsministerium abgestimmte Version der Düngeverordnung herauszugeben zu wollen. Hinsichtlich der für den 3. April vorgesehenen Abstimmung im Bundesrat sei es zwingend erforderlich, die offizielle und vor allem abgestimmte neue Verordnung herauszugeben.


Die endgültige Form und Durchführung der Düngeverordnung beschäftige sowohl die Landwirtschaft als auch Naturschützerinnen und Naturschützer. „Es kann nicht sein, dass die Regierung aus Angst vor Kritik weiterhin versucht, den Ball flach zu halten“, erklärte der Abgeordnete. Die Bundesregierung müsse „endlich konkret werden“, die Verordnung anpassen und die Bundesländer mit einbeziehen, auf die es jetzt ankomme.


Backhaus: Brüssel verhandelt nicht mehr


Dass die Verschärfung der Düngeverordnung mit Sicherheit kommen wird, hat Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Landwirtschaft und Umwelt Till Backhaus (SPD) betont. Deutschland müsse endlich wirksam etwas gegen die Belastung der Gewässer mit Nitrat tun – daran könnten auch die Proteste der Landwirte nichts ändern. Brüssel verhandelt nicht mehr, sondern macht uns Vorgaben, die wir umzusetzen haben“, so Backhaus. Dennoch sei es wichtig, die Veränderungen im Dialog mit den Landwirten zu gestalten.


Backhaus betonte, dass die Qualität des Grundwassers in Deutschland zu den schlechtesten in Europa gehöre. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bestehe Handlungsbedarf, „wenn auch nicht so massiv wie in anderen Bundesländern“. Rund 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche bzw. 248.000 Hektar befinde sich auf Grundwasserkörpern, die 2015 aufgrund von Nitrat als schlecht bewertet worden seien. Nach der Grundwasserverordnung werde der Zustand eines Grundwasserkörpers zukünftig als „schlecht“ bewertet, wenn eine signifikante Belastung auf 20 Prozent vorher 33 Prozent der Fläche festgestellt wird, erklärte Backhaus.


Backhaus sprach sich erneut für eine bundeseinheitliche Methode zur Festlegung belasteter Gebiete aus. Die Ausweisung ganzer Grundwasserkörper bestrafe seiner Meinung nach auch diejenigen Landwirte, die in diesem Bereich bereits eine nitratreduzierte Düngung praktizieren bzw. bei denen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind. Um eine Binnendifferenzierung innerhalb eines Grundwasserkörpers zu erreichen, müsse neben der Bewirtschaftung beispielsweise auch die Anstromrichtung des Wassers sowie die Bodenverhältnisse und die Düngung berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem Kreisbauernverband Nordwestmecklenburg gebe es bereits ein Pilotprojekt, dass die Zusammenhänge zwischen Bewirtschaftung und Gewässerbelastung klären soll. Insgesamt 78 Betriebe stellten dafür ihre Daten bereit.


BUND begrüßt Festhalten an verschärften Regelungen


Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nannte es „sehr erfreulich“, dass die Koalition angesichts der Bauernproteste an der geplanten Novelle der Düngeverordnung festhalte. Bei den Demonstrationen gegen eine Verschärfung der Gülle-Ausbringung seien die Messstellen angezweifelt, die Ausweisung der roten Gebiete kritisiert und die Schuld auf andere verschoben worden, sagte Christian Rehmer, Leiter Agrarpolitik beim BUND. Das Problem – zu viel Nitrat im Grundwasser – sei kleingeredet worden, anstatt über Lösungen zu sprechen.


Auch die Unterstützung der Landwirtschaft beim Gewässerschutz durch die „Bauernmilliarde“  findet die Zustimmung des Umweltverbandes. Die damit einhergehenden Herausforderungen auf den Höfen können mithilfe der 'Bauernmilliarde' begleitet werden. Beispielsweise durch Investitionen in Agrartechnik oder Lagerkapazitäten. Um zu einer wirklich umweltfreundlichen Landwirtschaft zu kommen, braucht es allerdings mehr als diese 250 Millionen Euro im Jahr. Beispielsweise könnten die knapp sechs Milliarden Euro aus Brüssel, die Deutschland jährlich im Rahmen der EU-Agrarpolitik zur Verfügung stehen, sinnvoll für die sozial-ökologische Agrarwende eingesetzt werden.“        

                                                                

Der Bayerische Bauernverband kritisierte, die aktuellen Vorschläge der Bundesregierung seien „zum Teil sogar kontraproduktiv für den Wasserschutz“. Dies treffe auf das Verbot der Sommerdüngung von Zwischenfrüchten mit Gülle in den roten Gebieten zu, die auch den neuen Plänen der Bundesregierung künftig verboten werden soll. Selbst die Wasserwirtschaft befürchte, dass ohne eine vernünftige Düngung von Zwischenfrüchten kein Anbau mehr erfolge, sagte Walter Heidl, der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. Das wäre fatal, weil, nur  mit Zwischenfrüchten Erosionsschutz, Humusaufbau und die Bindung von Kohlendioxid auf den Äckern möglich ist. Ein Düngeverbot wäre deshalb hirnrissig“, sagt Heidl.

Das Bundeskabinett soll den Angaben zufolge noch im Februar über den neuen Entwurf der Düngeverordnung entscheiden.