Nordrhein-Westfalen begrüße es insbesondere, dass die Novelle eine stärkere Differenzierung bei der Betrachtung und Abgrenzung der Roten Gebiete vorsehe. Zudem sollten betroffene Betriebe selbst entscheiden können, wie sie ihre Düngung optimieren.
Sie nehme „eine große Bereitschaft der Landwirtschaft wahr, notwendige Beiträge zu leisten“, sagte Heinen-Esser. Dabei sei eine differenzierte Herangehensweise die Voraussetzung für die Akzeptanz zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers seitens der Landwirtschaft. Erfreulicherweise sei es den zuständigen Bundesministerien in den Gesprächen mit der EU-Kommission gelungen, hierfür auf europäischer Ebene Zustimmung zu erreichen.
Anpassung der Landesdüngeverordnung geplant
Heinen-Esser zeigte sich zuversichtlich, dass es gelingen wird, die noch erforderlichen technischen Verwaltungsvorschriften zur bundeseinheitlichen Umsetzung der Binnendifferenzierung zeitnah zu formulieren. Parallel dazu plane Nordrhein-Westfalen schon jetzt eine Anpassung der Landesdüngeverordnung. Das entsprechende Verfahren soll bereits in den nächsten Tagen eingeleitet werden. Übergeordnetes Ziel sei auch hier eine stärkere Fokussierung auf die Haupteintragsquellen. Mit Blick auf die Roten Gebiete sei davon auszugehen, dass durch eine stärkere Binnendifferenzierung die landwirtschaftliche Fläche, die von den künftigen zusätzlichen Anforderungen betroffen sein wird, reduziert wird“, sagte die Ministerin. Noch nicht absehbar sei jedoch, welche Veränderungen und Anpassungen diesbezüglich die künftige neue Gebietskulisse entsprechend der dann neuen Bundesdüngeverordnung mit sich bringen wird.