Damit müssten statt der dafür vorgesehenen Fachbehörden künftig die Abgeordneten prüfen, ob die komplexen Planungsentwürfe korrekt sind. Die Regelung soll nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums für sieben Schienen und fünf Wasserstraßenprojekte gelten.
Es handelt sich um die Fahrrinnenanpassung der Außenweser, die Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins, die Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg, die Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals für den Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen Schleusen" sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.
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