Der Verband Rheinland-Nassau erklärte gestern, es sei angesichts einer sich stetig verbessernden Ausbringungstechnik nicht mehr zu vermitteln, dass bei einer Hangneigung von fünfzehn Prozent auf mindestens zehn Meter Abstände zu Gewässern eingehalten werden sollten. Ebenso lehnt der Verband die geplante Einarbeitungsfrist organischer Düngemittel innerhalb einer Stunde ab. Dafür müssten mindestens zwei Personen mit entsprechender Mechanisierung zur Verfügung stehen.
Reduzierung der Düngemenge um zwanzig Prozent „völlig inakzeptabel“
Die Ausdehnung der Sperrfrist für Festmist sowie für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff in den besonders belasteten roten Gebieten über vier Monate hinweg habe mit Praxisrelevanz nichts mehr zu tun, schreibt der Verband. Darüber hinaus kritisierte der Verband die Reduzierung der Düngemenge um zwanzig Prozent unter dem Bedarf der jeweiligen Kulturpflanze als „völlig inakzeptabel“. Zudem spricht sich der Bauern- und Winzerverband dafür aus, dass auch in den roten Gebieten vor Winterraps, Wintergerste und Zwischenfrüchten eine Andüngung erfolgen könne. Die Düngeverordnung nehme auf die Bedürfnisse der Kulturpflanzen keine Rücksicht.
Zudem fordert der Verband, dass Betriebe, die innerhalb der roten Gebiete nachweisen können, dass die Stickstoffgehalte im Boden weniger als 35 Kilogramm pro Hektar betragen, von den Auflagen in diesen Gebieten freigestellt werden müssten. Diese Individualregelung, die den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben ermögliche, sich selbst „aus der Umklammerung der scharfen Auflagen“ herausnehmen zu können, trage schließlich zur Reduzierung des Stickstoffgehalts im Boden und somit zu einem verringerten Auswaschungspotential bei.