Darin geht es um die Notfallvorsorgeplanung, teilten die Behörden mit. So beschreibe Teil II die notwendigen Schritte zur Erarbeitung eine Planung zur Ersatz- und Notwasserversorgung und soll Unternehmen, Behörden und Einsatzorganisationen im Falle von Extremereignissen in der Wasserversorgung, unter anderem bei Versorgungsengpässen oder -ausfällen, unterstützen.
Bereits im Jahr 2016 ist „Teil I: Risikoanalyse“ erschienen (EUWID 15.2016). Er unterstütze die Aufgabenträger der Wasserversorgung in den Kommunen bei der Untersuchung und Bewertung von Risiken durch Naturgefahren, technisches oder menschliches Versagen, Kriminalität, Terrorismus oder kriegerische Auseinandersetzungen, erklärten BSI und BKK. Der Schwerpunkt liege auf der strukturierten Analyse von Risiken und Verwundbarkeiten außergewöhnlicher Schadenslagen.
Eine zuverlässige Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Grundlage des Gesellschafts- und Wirtschaftssystems, betonen beide Behörden. Vielen erscheine die ständige Verfügbarkeit von Wasser in Trinkwasserqualität und in gewünschter Menge aufgrund der hohen Versorgungssicherheit in Deutschland als eine Selbstverständlichkeit. Sie sei allerdings auch das Ergebnis vorausschauender und vorsorgender Planung und kontinuierlicher Verbesserung von Sicherheitsvorkehrungen.
Auf die Notwendigkeit dieser Vorgehensweise weisen außergewöhnliche Ereignisse immer wieder hin, unterstreichen BSI und BKK. So sei in den letzten Jahren zunehmend deutlich geworden, dass nicht nur der Klimawandel in Form von Hochwasser, Starkregen und Trockenheit die Versorgungssicherheit vor neue Herausforderungen stellt. Auch Cybergefahren und Bedrohungen mit terroristischem oder kriminellem Hintergrund seien für den Wassersektor von solch großer Relevanz, dass sie von Unternehmen und Behörden in die Risikobetrachtungen miteinbezogen werden müssen.
Zur Sensibilisierung und Unterstützung von Unternehmen und Behörden hat das BKK daher zwei Empfehlungen zur Sicherheit der Trinkwasserversorgung herausgegeben. Beide zielen im Sinne des integrierten Risikomanagements auf die Zusammenarbeit aller Aufgabenträger der Wasserversorgung, wie Wasserversorgungsunternehmen, Gesundheitsämter und Akteure des Katastrophenschutzes, ab.
Teil II der Fachinformation finden Sie hier.