Auch wenn „Wasser kein Produkt wie jedes andere“ sei, wie es die Wasserrahmenrichtlinie festhalte, wäre es ein Versäumnis für die Gesellschaft bei ihrem Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Wasserressourcen und Wasserdienstleistungen nicht in den Plan einzubeziehen.
Der Wassersektor gewinne bereits verschiedene Ressourcen aus seinen Prozessen zurück, darunter Energie, organische Verbindungen oder Nährstoffe. Es sei von herausragender Bedeutung, dass der Aktionsplan die Aufnahme von Produkten wie Biogas, P-Rezyklaten, Biomasse und aufbereitetem Wasser durch den Markt unterstützt und beschleunigt, um langfristige Investitionen zu fördern und zu sichern und gleichzeitig die Erschwinglichkeit von Wasserdienstleistungen zu gewährleisten.
Der Verband weist darauf hin, dass viele Recyclingaktivitäten nicht rentabel seien, da die Kosten höher seien als die auf dem Markt erzielbaren Preise. In diesem Sinne sei die Absicht der Europäischen Kommission zu begrüßen, „einen gut funktionierenden und integrierten Binnenmarkt für Sekundärrohstoffe zu fördern“. EurEau unterstützt nach eigenen Angaben weitere Maßnahmen und Regelungen zur Mischung von Düngemitteln oder Biogas, um die Verwendung von qualitativ hochwertigen Recyclingprodukten voranzubringen. Die Kreislaufführung etwa von Nährstoffen erfordere langfristige Investitionen, die nur dann getätigt würden, wenn sie durch eine klare und unterstützende Gesetzgebung gesichert sind.
Bedeutende Innovationen in der Kreislaufwirtschaft erforderlich
Bedeutende Innovationen seien erforderlich, um die Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen, betont EurEau in seiner Stellungnahme. Diese könnten durch Technologie, Geschäftsmodelle und Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure entstehen. Der Aktionsplan sollte Raum für neue und derzeit unvorhergesehene Möglichkeiten zur Rückgewinnung und Wiederverwendung von Ressourcen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg schaffen, fordert der Verband. Er stimmt der Aussage zu, dass der Aktionsplan „sich mit den Rahmenbedingungen befasst, die eine Kreislaufwirtschaft fördern, wie z. B. Innovationen und Investitionsmöglichkeiten für Geschäftsmodelle und Basistechnologien mit Bezug zur Kreislaufwirtschaft“, jedoch unter den Bedingungen des Umweltschutzes und der Gesundheit der Bürger.
Eine erfolgreiche Rückgewinnung von Materialien erfordert die vollständige Umsetzung von Maßnahmen zur Kontrolle an der Quelle, unterstreicht EurEau. Damit soll sichergestellt werden, dass Abwasser und Wasserressourcen keine Schadstoffe ansammeln, die die Qualität der zurückgewonnenen Produkte gefährden oder eine zusätzliche Behandlung erfordern, damit das Produkt die vom Markt geforderte Qualität erreicht. Es sei entscheidend, dass Mindestanforderungen festgelegt werden, um zu verhindern, dass umweltschädliche Produkte auf den Markt gebracht werden. Auch die Nutzung der Produkte müsse sorgfältig berücksichtigt werden, um den Eintrag von schädlichen Stoffen wie Mikrokunststoffen oder PFAS in die Abwasserinfrastruktur und Wasserressourcen zu verhindern. Diese Stoffe stellten ein Haupthindernis für die Wiederverwendung von Produkten aus Abwasserbehandlungsanlagen dar.
EurEau verweist auf Kontrolle an der Quelle und erweiterte Herstellerverantwortung
Eine strenge Kontrolle an der Quelle werde Wasserdienstleistern die Möglichkeit eröffnen, qualitativ hochwertige Produkte aus ihren Anlagen zurückzugewinnen, die sicher wiederverwendet werden können, so der Verband. Darüber hinaus stelle dieser Ansatz sicher, dass keine zusätzliche Behandlung erforderlich wird, so dass die Wasserdienstleistungen für alle erschwinglich bleiben. Sollten Stoffe während der Nutzung des Produkts freigesetzt werden und dadurch eine zusätzliche Behandlung durch Wasserdienstleister erfordern, sollte das Konzept der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) auf Stoffe und nicht nur auf Produkte angewandt werden, um das Verursacherprinzip besser umzusetzen und zusätzliche Kosten nicht auf Wasserkunden abzuwälzen.
EurEau ruft darüber hinaus in Erinnerung, dass die Wassergesetzgebung bewertet wurde. In den nächsten Schritten sollte klar sein, dass die bestehenden Regelungen auf Aspekte der Kreislaufwirtschaft hin geprüft werden sollten, um Wasserver- und Abwasserentsorger in ihrer Entwicklung zu unterstützen, unterstreicht der Verband.