Mikroverunreinigungen: EU setzt bestehende Rechtsvorgaben nicht konsequent genug um


Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Beratungsunternehmens Deloitte im Auftrag des europäischen Wasserverbands EurEau. Demnach werden Maßnahmen zur Kontrolle von Stoffen an der Quelle trotz klarer Vorgaben in Artikel 191 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nicht vollständig umgesetzt.


Produkte, die gefährliche Stoffe freisetzen, werden trotz ihrer potenziell schädlichen Auswirkungen weiterhin in den Verkehr gebracht, teilte EurEau mit. Die EU müsse Maßnahmen ergreifen, um die bestehenden Rechtsvorschriften durchzusetzen und erforderlichenfalls anzupassen, damit Wasser weiterhin erschwinglich sowie sicher, sauber und gesund bleibe, fordert der Verband.


Die Ergebnisse der Studie hätten gezeigt, dass das Europarecht klare Möglichkeiten zur Umsetzung des Verursacherprinzips durch die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) biete, wenn Maßnahmen zur Kontrolle an der Quelle allein nicht ausreichen, um Mikroverunreinigungen und Mikrokunststoffe, die während des Lebenszyklus von Produkten emittiert werden, wirksam zu reduzieren. Zwar berge die EPR ein erhebliches Potenzial, um sicherzustellen, dass Hersteller die volle physische und finanzielle Verantwortung für ihre Produkte übernehmen. Allerdings komme die Studie zu dem Schluss, dass die EPR allein nicht die optimale Lösung ist. Nur eine Kombination aus vorgelagerten (Kontrolle an der Quelle) und nachgelagerten Maßnahmen, die durch EPR finanziert werden, könne in der Lage sein, das volle Ausmaß und die Tragweite des Problems angemessen zu bewältigen.