Die Ausschussmitglieder hätten einstimmig eine Beschlussempfehlung an den Bundestag verabschiedet, eine entsprechende Petition dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen sowie sie den Länderparlamenten zuzuleiten, berichtete der Bundestag. Die in der öffentlichen Petition ebenfalls geforderte Verlängerung der Eichfristen von derzeit fünf Jahren für Warmwasser und sechs Jahren für Kaltwasser auf „15, mindestens jedoch zehn Jahre“ hätten die Abgeordneten jedoch abgelehnt.
Zur Begründung seiner Forderung nach längeren Eichfristen habe der Petent in seiner Eingabe angeführt, dass wissenschaftliche Studien ergeben hätten, dass am Markt gängige Wasserzähler auch nach rund 20 Jahren noch zu rund 95 Prozent genaue und korrekte Messergebnisse erzielen würden. Die Kosten für den heute geforderten häufigen Zählerwechsel stünden in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle, minimale Fehlmessungen. Deutschland habe im internationalen Vergleich einen „extrem hohen, völlig unangemessenen Wechselturnus“, zitiert der Bundestag den Petenten.