Die Düngeverordnung in ihrer jetzigen Form sei nicht praxistauglich; die Bundesregierung gefährde damit die Existenz der Bäuerinnen und Bauern, so der Minister. Es gebe nach dem Verordnungsentwurf keine Planungssicherheit – kein Landwirt wisse, wie er im Frühjahr düngen solle. Die Kritik äußere sich in Bauernprotesten, und auch die Länder hätten sich auf der Agrarministerkonferenz im April 2019 mit formellem Beschluss gegen eine pauschale 20 Prozent-Düngekürzung ausgesprochen.
„Pauschale Düngekürzung gefährdet Vermarktungsfähigkeit“
Wissing sagte, er könne der Düngeverordnung in der jetzigen Form nicht zustimmen und begrüßte weitere Forderungen zur Überarbeitung der Novelle. Er schloss sich damit der Kritik von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sowie der bayrischen Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber an, die sich ebenfalls gegen die neue Düngeverordnung ausgesprochen haben.
Der neue Entwurf sieht unter anderem eine Ausdehnung von Düngeverbotszeiten vor. Die pauschale Düngekürzung um 20 Prozent gefährdet die Vermarktungsfähigkeit der hierzulande angebauten Gemüsearten und fördert die Verlagerung des Anbaus ins Ausland, wo niedrigere Standards gelten.
Der Präsident des Weinbauverbandes Pfalz, Reinhold Hörner, forderte auf der Veranstaltung in Neustadt im Hinblick auf die erneute Überarbeitung der Düngeverordnung eine einheitliche Überprüfung des Messnetzes, das die Grundlage für die Ausweisung der roten Gebiete bildet, in denen zusätzliche Verschärfungen bei der Düngung vorgesehen sind.