VG Koblenz weist Klage gegen Trinkwassergewinnung ab


Zulässig wäre diese nur gewesen, wenn die Kläger geltend gemacht hätten, dass sie durch die Verwaltungsentscheidung in ihren Rechten verletzt worden wären. Die Möglichkeit, dass dies der Fall sein könnte, scheidet nach Ansicht des Gerichts aber „offensichtlich und eindeutig“ aus – sowohl in Bezug auf die Bewilligungen als auch in Bezug auf die Erlaubnisse.

Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord, sieht im Urteil eine Bestätigung für das Vorgehen seiner Behörde. Die Sorge der Kläger ist aus seiner Sicht unbegründet. „Durch die wasserrechtlichen Bewilligungen und die Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme entstehen den Firmen keine Nachteile“, sagte er.


Die SGD Nord hatte nach eigenen Angaben der Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH im November 2017 die wasserrechtlichen Bewilligungen und die Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme erteilt. Dadurch werde die Wasserversorgung für rund 200.000 Menschen sichergestellt. SGD-Präsident Kleemann betonte, dass es sich beim Grundwasservorkommen im Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz um eines der wichtigsten im nördlichen Rheinland-Pfalz handle.