Für die Einführung eines flächendeckenden, schlagbezogenen und transparenten Nährstoffmonitorings mit einem digitalen Datenmanagementsystem hat sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) ausgesprochen. Auch wenn die Bundesregierung weitergehende Maßnahmen anstrebe, den Schutz der Gewässer vor Nitrateinträgen aus landwirtschaftlichen Quellen zu verbessern, bestehen mit Blick auf den vorliegenden Referentenentwurf der Düngeverordnung noch Defizite und weiterer Änderungsbedarf bei der Düngegesetzgebung insgesamt, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes zu dem Entwurf. Aus Sicht des Gewässerschutzes sein es zudem sinnvoll, dass nicht nur in roten Gebieten, sondern grundsätzlich eine Absenkung des Düngebedarfs um 20 Prozent in der DüV verankert werden sollte.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat die vorgelegten Änderungen der Düngeverordnung zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie völlig unzureichend bezeichnet. Der Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums enthält zu viele Hintertüren, erklärte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser am Freitag vergangener Woche anlässlich der Vorlage der Stellungnahme des Verbandes zu dem Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
So kritisiert der BDEW in seiner Stellungnahme die vorgesehenen Ausnahmen für Flächen, die zum Anbau von Sonderkulturen oder für den Weinbau genutzt werden oder für Betriebe, für die die Einhaltung der Vorgaben „unzumutbar“ oder aus „agrarstrukturellen Gründen“ nicht sinnvoll sei. Auch die geplanten Ausnahmen bei der Phosphatdüngung oder für Dauergrünland, die von der EU-Kommission kritisierten Verlustrechnungen sowie unzureichende Schutzmaßnahmen bei Hanglagen und gefrorenen Böden konterkarierten das Ziel einer Verbesserung der Grundwasserqualität. Noch immer fehle zudem die EU-konforme Ausweisung der phosphat- und nitratbelasteten Gebiete.
Ob die vorgeschlagene Minderung der Düngung um 20 Prozent in nitrat-gefährdeten Gebieten überhaupt ausreichend ist, um weitere Nitratbelastungen zu verhindern, sei fraglich und sei zu überprüfen. Denn dies hängt von den Standortbedingungen ab. Die vorgeschlagenen Gewässerabstände sind nach Einschätzung des BDEW nicht ausreichend. Auch der BDEW fordert, den bislang vorgeschriebenen Mindestabstand auf mindestens zu fünf Meter erhöhen.