Nitratbericht 2020: Belastung im Grundwasser weiterhin zu hoch


Die neue Düngeverordnung, die mit einer passgenauen Ausweisung belasteter Gebiete und mehr Verursachergerechtigkeit einher gehe, wird nach den Erwartungen der Ministerien zu weniger Nitratbelastung führen.


Insgesamt ist die Nitratbelastung des Grundwassers in Deutschland weiterhin als zu hoch einzustufen, heißt es im Nitratbericht. An 26,7 Prozent der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes lagen die Nitrat-Konzentrationen zwischen 2016 und 2018 im Mittel über dem EU-Nitratgrenzwert von 50 mg/l. Im vorherigen Berichtszeitraum 2012 bis 2015 (EUWID 1/2.2017) betrug dieser Anteil noch 28,2 Prozent, so dass im Vergleich eine leichte Verbesserung festzustellen sei. Die Ergebnisse des EUA-Messnetzes, das die Gesamtsituation im Grundwasser der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung aller Nutzungen - Landwirtschaft, Wald, Siedlung - abbilde, zeigten, dass der Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat an 17,3 Prozent der Messstellen überschritten wird. Die Belastungsschwerpunkte mit Messstellen über 50 mg/l Nitrat treten dabei den Angaben zufolge überwiegend unter landwirtschaftlicher Flächennutzung auf. Unter den Nutzungen Siedlung und Wälder finden sich dagegen selten hoch belastete Messstellen.


Insbesondere bei den sehr hoch belasteten Grundwasser-Messstellen hätten sich die Nitratkonzentrationen teilweise verringert. Trotz der Grenzwertüberschreitung an rund einem Viertel der Messstellen zeigt sich nach Angaben der Ministerien aber insgesamt eine positive Entwicklung der Nitratkonzentrationen, da es mehr Messstellen mit einem abnehmenden Trend der Konzentrationen gebe als Messstellen, an denen ein Trend zu zunehmenden Konzentrationen vorhanden ist.


Rückgang der Konzentrationen an der Mehrzahl der Fließgewässer und Seen


An der Mehrzahl der Messstellen für die Fließgewässer und Seen gingen die Nitratkonzentrationen in den Jahren 2016 bis 2018 - im Vergleich zum ersten Erhebungszeitraum 1991 bis 1994 – zurück, heißt es in dem Bericht weiter.


An rund 94 Prozent der Messstellen des LAWA-Messstellennetzes sei ein abnehmender Trend festzustellen, an circa vier Prozent der Messstellen sei die Nitratbelastung stagnierend und an Prozent nahm die Belastung mehr oder weniger zu. Das Qualitätsziel der Nitratrichtlinie in Höhe von 50 mg/l Nitrat sei im Berichtszeitraum 2015 bis 2018 an allen untersuchten Fließgewässermessstellen eingehalten worden.


Auch für die Mehrzahl der Messstellen an Seen zeige sich im aktuellen Berichtszeitraum ein abnehmender Trend der Nitratkonzentrationen. Die ermittelten Zunahmen befänden sich mit weniger als 2 mg/l auf einem sehr geringen Niveau. Das Qualitätsziel der Nitratrichtlinie in Höhe von 50 mg/l Nitrat sei im Berichtszeitraum an allen untersuchten Seemessstellen eingehalten worden.


Die Phosphorkonzentrationen an allen Seen und Fließgewässermessstellen blieben nahezu konstant. Hier seien die Konzentrationen nur minimal angestiegen. Allerdings ließen sich bereichsweise nach wie vor Eutrophierungserscheinungen in einigen Oberflächengewässern beobachten – also Nährstoffüberangebot und infolgedessen ein unkontrolliertes Algen- und Pflanzenwachstum vor allem in den Sommermonaten. Das gehe vor allem auf zu hohe Phosphorkonzentrationen zurück. Betrachte man das Qualitätsziel der Nitratrichtlinie von 50 mg/l Nitrat, so werde dieses an allen untersuchten Fließgewässermessstellen eingehalten.

An rund 88 Prozent der Messstellen des LAWA-Messstellennetzes sei ein abnehmender Trend festzustellen, an circa 3 Prozent der Messstellen sei die Phosphorbelastung eher gleichbleibend und an 9 Prozent habe die Belastung mehr oder weniger zugenommen. Mehr als 81 Prozent der betrachteten Seemessstellen wiesen ebenfalls einen abnehmenden Trend der Gesamtphosphorkonzentrationen auf. Zwei Messstellen zeigten keine Veränderung in den Konzentrationen, und an drei Messstellen nahm die Belastung leicht zu. Insgesamt erfolgten die Zunahmen der Phosphorkonzentrationen an allen Seen und Fließgewässermessstellen auf einem sehr niedrigen Belastungsniveau, so dass nicht von einer signifikanten Verschlechterung auszugehen sei.


„Grundwasser hat ein langes Gedächtnis für Belastungen“


In der Gesamtbewertung stellen die Ministerien fest, dass Grundwasser ein langes „Gedächtnis“ für Belastungen habe; es fließe langsam und reagiere träge auf Änderungen der Stoffeinträge. Verbesserungen der Grundwasserqualität wirkten sich erst später entlastend auf die Qualität der Oberflächengewässer und schließlich auch der Küsten- und Meeresgewässer aus. Anhand der vorliegenden Messergebnisse lasse sich daher noch nichts über die Wirkungen der Novellierung der Düngeverordnung 2017 und die weitere Änderung 2020 aussagen. Da an einigen hoch belasteten Grundwasser-Messstellen ein leichter Rückgang der Nitratmengen zu verzeichnen sei, sei davon auszugehen, dass sich mit der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen novellierten Düngeverordnung die Situation zukünftig deutlicher verbessern dürfte. Mit der Novelle sei ein effektives Instrument geschaffen worden, gezielt und verursachergerecht zu agieren, heißt es in dem Bericht.


Die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes von Ende Juni, mit der die Anlage dauerbegrünter Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite ab einer Hangneigung von 5 Prozent verpflichtend vorgeschrieben wird, wird nach den Erwartungen von BMU und BMEL darüber hinaus zu einer Minderung der erosionsbedingten Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer führen. Um in kürzeren Zeiträumen die Wirkung der Maßnahmen der neuen Düngeverordnung bewerten zu können, werde deshalb ein zusätzliches Monitoringsystem eingerichtet. Erste Ergebnisse sollen im Sommer 2021 vorliegen.


Insgesamt zeigt sich nach Auffassung der Ministerien, dass die Änderungen der Düngeverordnung richtig und notwendig waren, um das Grundwasser langfristig zu schützen und die Belastung der Nord- und Ostsee zu reduzieren. Die im Entwurf vorliegende Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Düngeverordnung, in deren Mittelpunkt dieser Regelung qualitative Verbesserungen stehen sollen, sei ein wichtiger Schritt für mehr Verursachergerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit.