Unbedingt notwendig seien weitere Anstrengungen durch zielgerichtete Maßnahmen in den nitratbelasteten roten Gebieten – deshalb sei es wichtig, dass die im Mai 2020 novellierte Düngeverordnung (DüV) nun konsequent umgesetzt wird und die Bundesländer bis Ende des Jahres ihre nitratbelasteten Gebiete entsprechend ausweisen, so der VKU. Bei dieser Gebietsausweisung muss das Augenmerk auf den Schutz der Trinkwasserressourcen gerichtet werden. Wesentlicher Maßstab muss dafür die standortbezogene Gefährdung durch Nitratausträge in Trinkwassereinzugsgebieten sein: Ansonsten sind die heute grünen, nicht nitratbelasteten Gebiete, morgen rote, nitratbelastete Gebiete.“
BDEW warnt vor „Wegrechnen“ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung
Auch nach Ansicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) verdeutlicht der Nitratbericht, dass in Deutschland endlich eine echte und nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge, insbesondere in den besonders gefährdeten roten Gebieten mit einer Überschreitung des europäischen Grenzwertes von 50 Milligramm je Liter Grundwasser, notwendig ist. Der Vorschlag, den das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt mit der Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung gemacht habe, ist dafür aber nach Auffassung des BDEW nicht geeignet. Denn mit der vorgelegten Verordnung wäre nicht mehr die tatsächlich gemessene Belastung in den roten Gebieten ausschlaggebend, sondern die Ergebnisse einer Modell-Betrachtung, kritisiert der Verband. Dabei sollten Standortfaktoren wie etwa Bodenart, Nitrateinträge, Witterungsverhältnisse mit in die Berechnung der Modellergebnisse einbezogen werden, die dann die Grundlage für eine Entscheidung darüber, ob überhaupt weitere Minderungsmaßnahmen in roten Gebieten erfolgen sollen und nicht mehr die tatsächlich gemessene Grenzwertüberschreitung.
Damit droht nach Auffassung des BDEW ein künstliches „Wegrechnen“ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitung. Dies sei keine Strategie, die die Belastung der Grundwasser-Ressourcen effektiv reduziert, sagte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des BDEW. Der BDEW fordert, dass die Regelungen zur Ausweisung der besonders gefährdenden Gebiete analog zur Vorgabe der EU-Nitratrichtlinie direkt in der Dünge-Verordnung geregelt werden.