Die Einsetzung eines solchen Gremiums war das wesentliche Ergebnis des Agrargipfels, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, rund 40 landwirtschaftliche Verbände eingeladen hatten. Es gehe darum, ein übergreifendes gemeinsames Verständnis zu entwickeln, wie mehr Tierwohl, Biodiversität, Klima- und Umweltschutz mit den fundamentalen Aufgaben der Erntesicherung und der ökonomischen Tragfähigkeit – gerade auch für die vielen Familienbetriebe – zusammengebracht werden können. Ziel sei es, dabei zu unterstützen, die bestehenden Zielkonflikte aufzulösen zwischen einer wirtschaftlich tragfähigen Lebensmittelproduktion und dem Klima- und Umweltschutz sowie dem Preisbewusstsein und steigende Verbrauchererwartungen. Zur organisatorischen Unterstützung werde eine Geschäftsstelle beim Bundeslandwirtschaftsministerium eingerichtet.
Unter dem Vorsitz von Peter Strohschneider, dem ehemaligen Präsidenten der Deutschen Forschungsgemeinschaft, soll die Kommission im Herbst 2020 einen Zwischenbericht und im Sommer 2021 einen Abschlussbericht vorlegen. Zu Mitgliedern der Zukunftskommission sind u. a. Vertreter aus der Landwirtschaft, von Umweltverbänden wie dem WWF, dem Deutschen Naturschutzring und dem BUND sowie der Wissenschaft berufen worden. Vertreter von Verbänden der Wasserwirtschaft gehören dem Gremium offenbar nicht an – entgegen der Forderung des BDEW, dass es dringend notwendig sei, dass auch die Wasserwirtschaft Teil der Zukunftskommission zur deutschen Landwirtschaft wird.
„Deutschland hat seit Jahrzehnten ein Problem mit zu hohen Düngergaben“
Zuvor hatte UBA-Präsident Dirk Messner erklärt, die Debatte um die Überdüngung sei ein prägnantes Beispiel für die Zielkonflikte zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Umwelt.. Die Überschüsse belasten Gewässer, Luft, Klima und beeinträchtigen die Artenvielfalt, sagte Messner. Das Problem habe bisher nicht gelöst werden können, da die Interessenkonflikte zwischen Umwelt und Landwirtschaft zu groß waren. Zur Zuspitzung der Situation sei es gekommen, als Deutschland 2018 wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde und als Folge die erst 2017 überarbeitete Düngeverordnung 2020 abermals angepasst und verschärft werden musste. „Dies war unvermeidlich“, sagte Messner. „Ich kann nachvollziehen, dass vielen Landwirtinnen und Landwirten unter diesen Umständen die Planungssicherheit fehlt. Die Lehre daraus kann aber nicht sein, dass es so bleibt wie es war“. Vielmehr müssten sich Landwirtschaft und Umweltschutz zukünftig frühzeitig auf wirksame Lösungen verständigen, die die Probleme wirksam beseitigen könnten.