Wenn Hangflächen an ein Oberflächengewässer angrenzen, müssen sie dem WHG zufolge in einem Bereich von fünf Metern dauerhaft begrünt sein. Durch diese Pufferstreifen soll verhindert werden, dass Nährstoffe wie Nitrat oder Phosphat in naheliegende Fließgewässer oder Seen abgeschwemmt werden, hieß es seitens des Bundesumweltministeriums (BMU). Pufferstreifen seien ein wirksames Mittel gegen Erosion und die Belastung von Oberflächengewässern mit Nährstoffen. Mit der Gesetzesnovelle entsprächen die deutschen Regeln nun den europäischen Standards zum Gewässerschutz.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze sagte, Phosphat oder Nitrat aus organischen Düngemitteln gelangten so nicht mehr so leicht in Oberflächengewässer. Die neuen Regeln seien mit dem nötigen Augenmaß für die Interessen von Landwirtschaft und Umwelt getroffen worden. So könnten auch Pufferstreifen landwirtschaftlich genutzt werden, etwa als Weidefläche oder zum Grünfutteranbau. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes sei ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juni 2018 in Deutschland nicht vollständig erfolgt ist. Die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Erst mit der vollständigen Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) und dem Inkrafttreten der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes wäre das Urteil des EuGH vollständig umgesetzt, so das BMU.
Der Verstoß liege darin, dass Deutschland im September 2014 keine weiteren „zusätzlichen Maßnahmen oder verstärkte Aktionen“ zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus der Landwirtschaft ergriffen habe. Dazu gehören insbesondere auch Maßnahmen an Flächen mit Hangneigung.