Gegen den Einsatz sog. Funkwasserzähler gibt es auf Kundenseite einzelne Bedenken wegen der (vermeintlichen) Strahlenbelastung sowie wegen des Datenschutzes. Denn viele Zähler bieten umfangreiche Funktionalitäten, die über die Messung des jährlichen Wasserverbrauchs teils sehr weit hinausgehen (z.B. Verbrauchsprofile). Gemeinsam mit VkU-Landesverband und dem LDEW haben die kommunalen Spitzenverbände nun eine gemeinsame Erklärung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) herausgegeben, in der auf alle relevanten technischen und rechtlichen Fragen eingegangen wird. Auf dieser Basis wird ein rechtssicherer Einbau und Betrieb von Funkwasserzählern ermöglicht. Das GStB-Satzungsmuster war bereits 2018 entsprechend angepasst worden.