Dem Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen müsse oberste Priorität zukommen, sagte Hans-Hermann Baas, Vizepräsident der AöW und Verbandsvorsteher des Wasserverbands Peine, Anfang März. Wirksame Regelungen und deren Kontrolle seien unabdingbar, auch unabhängig vom Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland.
Es sei im Gegenteil schwer nachvollziehbar, dass es eines solchen Drucks durch drohende Strafzahlungen überhaupt bedürfe, um die Landwirtschaft als lange bekannte Hauptquelle stärker in die Pflicht zu nehmen. Der hohe Zeitdruck und der minimale inhaltliche Spielraum für die Düngeverordnung seien hausgemacht, da wirksame Regelungen für die stark nitratbelasteten Gebiete zu lange verschleppt worden seien, sagte Baas.
Um den Bauern ihre teils berechtigten Sorgen zu nehmen, müssen andere Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung gestellt werden, etwa aus der sogenannten Bauernmilliarde (EUWID 6.2020). Die AöW fordere mit Blick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), dass für die Vergabe öffentlicher Gelder das Allgemeinwohl höchste Priorität genießen müsse und die Fördermittel stärker und effektiver dem Umwelt-, Natur- und Klimaschutz dienen müssten.