Bund strebt einheitliches Vorgehen bei Ausweisung Roter Gebiete an


Die Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung (DüV) beinhalte vor diesem Hintergrund die Vorgabe, dass die Ausweisung anhand einer noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift mit bundeseinheitlichen Kriterien zu überprüfen ist. Mit der Verwaltungsvorschrift werde eine einheitliche Vorgehensweise der Länder sichergestellt werden.


Auch mit Phosphor belastete Einzugsgebiete auszuweisen


Zudem fordert die Kommission nach Angaben der Bundesregierung, dass die Einzugsgebiete von Oberflächengewässern, die durch Einträge von Phosphat belastet sind, einheitlich durch die Länder ausgewiesen werden. Sofern die Länder keine dieser Gebiete ausweisen, seien die strengeren Regelungen zu den Randstreifen an Gewässern in hängigem Gelände auf diesen betroffenen Flächen im gesamten Landesgebiet anzuwenden.


Grundsätzlich vertrete die EU-Kommission die Auffassung, dass Ländermaßnahmen nur auf freiwilliger Basis nicht geeignet seien, die Nitratbelastung in sogenannten roten Gebieten zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ergebne sich auch beihilferechtliche Probleme, da für die dann rechtlich verpflichtenden Maßnahmen keine finanziellen Zuwendungen gewährt werden dürfen, heißt es in der Antwort.


Länder  entscheiden über Maßnahmen


Die Länder haben in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, welche Maßnahmen unter den jeweiligen Standortbedingungen des Landes am besten geeignet sind, die Gewässerbelastungen durch Nitrat und Phosphat zu reduzieren, heißt es in der Antwort. Die Maßnahmen seien durch Rechtsverordnung vorzuschreiben, und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sei über den Erlass und jede Änderung dieser Verordnungen zu unterrichten.


Im Hinblick auf Ausnahmen von Grünland vom 20-Prozent-Abschlag bei der Stickstoffdüngung in den Roten Gebieten habe die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie die betreffenden Vorschläge der Bundesregierung akzeptiert. Nach dem Verordnungsentwurf könne die Länder zur Änderung der Düngeverordnung für einen Teil der Grünlandflächen in den nitratbelasteten Gebieten unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen ermöglichen.


In Deutschland liegen rund 966.200 ha Grünland in belasteten Gebieten, heißt es in der Antwort unter Berufung auf Angaben der Bundesländer. Dies entspreche einem Anteil von rund 12 Prozent an den belasteten Gebieten.


Rückgang der Einträge seit den 1980er Jahren


Wie die Bundesregierung in der Antwort ausführt, sind die Einträge von Stickstoff und Phosphor in die Oberflächengewässer seit den 1980er Jahren zurückgegangen, insbesondere bei den Kläranlagen als Punktquellen und den Abwasseranlagen wie z. B. Kanalsystemen als den urbaanen Eintragspfaden . Dies sei auf den technischen Ausbau und die Weiterentwicklung des Standes der Technik zur Elimination der Nährstoffeinträge bei kommunalen Kläranlagen sowie auf Verbesserungen der Abwasseranlagen zurückzuführen. Die Nährstoffeinträge in die Oberflächengewässer über Punktquellen seien seit dem Beobachtungszeitraum 1983 bis 1987 um mehr als 300.000 Tonnen pro Jahr für Stickstoff (circa 80 Prozent) und 1987 um mehr als 300.000 Tonnen pro Jahr für Stickstoff (circa 80 Prozent) und um mehr als 50.000 Tonnen pro Jahr für Phosphor (circa 85 Prozent) reduziert worden.


Seit der Wiedervereinigung und der Einführung der Düngeverordnung im Jahr 1996 sinke die Belastung der Gewässer durch die landwirtschaftliche Flächennutzung, wozu auch Beratungen der Landwirte, die Förderung gewässerschonender Landwirtschaftspraktiken sowie Maßnahmen zum Drainagemanagement beitrügen.


Derzeit stammen etwa 70 bis 80 Prozent der Stickstoffeinträge und etwa 50 Prozent der Einträge an Gesamtphosphor aus den hauptsächlich von landwirtschaftlichen Flächen gespeisten Eintragspfaden Grundwasser, Oberflächenabfluss, Erosion und Dränwasser in die Oberflächengewässer. Durch den urbanen Eintragspfad würden rund 5 Prozent des Stickstoffs und circa 19 Prozent der Gesamteinträge verursacht, davon wiederum ein Prozent des Stickstoffs und Phosphors über kleine Kläranlagen (<50 EW) und jeweils circa 3 Prozent des Phosphors über kleine Kläranlagen (<50 EW) und jeweils rund 2 Prozent des Stickstoffs und 8 Prozent des Phosphors über Mischwasser über Mischwasserüberläufe und Regenwassereinleitungen.


Zunehmende Ausstattung mit Phosphor-Eliminierung


Seitens der Bundesländer und Kommunen finden weiterhin Bestrebungen zur Reduktion der Nährstoffeinträge aus Punktquellen und urbanen Eintragspfaden statt, heißt es in der Antwort weiter. So würden auch kleinere Kläranlagen vor allem der Größenklasse 3 im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zunehmend mit einer Phosphoreliminierung ausgestattet und abhängig vom Zustand des aufnehmenden Gewässers die Emissionsanforderungen für Stickstoff und Phosphor in der wasserrechtlichen Erlaubnis von Kläranlagen herabgesetzt.


Derzeit finde eine Überprüfung des Standes der Technik für die Nährstoffelimination von kommunalen Kläranlagen statt. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden seitens der Kommunen die Abwasseranlagen überprüft und, wenn dies angezeigt ist, saniert. Aktuell werden die in Deutschland im kommunalen Abwasser anfallenden Stickstoff- und Phosphorfrachten in den Kläranlagen der Gemeinden zu über 80 Prozent (Stickstoff) bzw. zu über 90 Prozent (Phosphor) in den kommunalen Kläranlagen eliminiert.


Backhaus: Deutschland steht mit dem Rücken zur Wand       

 

Unterdessen Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Till Backhaus bekräftigt, dass Deutschland im Hinblick auf mit Blick auf die Diskussionen um die Düngeverordnung mit dem Rücken zur Wand stehe. Es gebe keinerlei Spielraum für die Forderungen der Landwirte nach Beibehaltung der bisherigen Düngeregelungen, sagte der Minister.