Im Ergebnis müssten die gemeinsamen EU-Regeln Anwendung aber finden. Als Hüterin der Verträge habe die Kommission die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass EU-Recht und von den EU-Staaten gemeinsam beschlossene Umweltstandards auch von allen eingehalten werden.
Genaue Analyse angekündigt
Die Kommission werde die Beschlüsse des Bundesrates nun genau analysieren. Die Düngeverordnung sei ein wesentliches Element der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland, welche die EU-Staaten im Jahr 1991 mit dem Ziel beschlossen hatten, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert wird. Alle EU-Länder müssten ihre Gewässer überwachen und jene bestimmen, die durch Verschmutzung bedroht sind. Des Weiteren müssten die Mitgliedstaaten Aktionsprogramme aufstellen, um Nitrat-Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern.
Die Kommission erinnert daran, dass der Europäische Gerichtshof im Jahr 2018 einer Klage der Europäischen Kommission stattgegeben und festgestellt hat, dass Deutschland gegen seine Verpflichtungen zum Schutz des Grundwassers im Rahmen der Nitratrichtlinie verstoßen hat. Es habe ein Aktionsprogramm, dessen Maßnahmen sich als unzureichend erwiesen hatten, nicht überarbeitet. Die von der Bundesrepublik ergriffenen Maßnahmen zur Überarbeitung der Düngevorschriften hatten aus Sicht der Kommission die vom Gerichtshof festgestellten Mängel bisher nicht vollständig behoben.
Schulze: Neues Düngerecht sorgt für besseren Schutz des Grundwassers
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat hervorgehoben, dass das deutsche Düngerecht mit den vom Bundesrat beschlossenen künftig den europäischen Standards zum Gewässerschutz entsprechen werde. Die Änderungen würden zu einem besseren Schutz des Grundwassers in Deutschland führen. Die neuen strengeren Regeln für besonders belastete rote Gebiete gelten dagegen erst ab dem 1. Januar 2021, um der bis dahin durchzuführenden Überprüfung der Gebietsabgrenzung nicht vorzugreifen.
Schulze sagte, dass die Bundesregierung Fördermittel für Agrarumweltprogramme und Investitionen zur Verfügung zu stellen werde, um die Betriebe bei dem anstehenden Transformationsprozess zu unterstützen. Auch der Dialog mit der Landwirtschaft werde fortgesetzt.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher seien die neuen Düngeregeln eine Entlastung, denn je sauberer das Grundwasser wird, desto weniger kostet die Trinkwasseraufbereitung, die jeder einzelne Haushalt bezahlen muss, sagte Schulze. Sie gehe davon aus, dass die EU-Kommission nach diesem Beschluss vorerst bereit sei, von einer weiteren Klage gegen Deutschland abzusehen. „Jetzt müssen wir gemeinsam mit den Ländern bis Ende des Jahres eine verursachergerechte und differenzierte Ausweisung der besonders belasteten roten Gebiete schaffen, damit die sonst drohenden Strafzahlungen der EU endlich vom Tisch sind“, sagte Schulze.
Monitoring der Nitratwerte soll verbessert werden
Zu den bundesweit verpflichtenden Maßnahmen zähle es, dass die Sperrfristen, in denen die Ausbringung von Düngemitteln in den Herbst- und Wintermonaten verboten ist, verlängert, die ungedüngten Abstände zu Gewässern vergrößert und die Düngung auf gefrorenem Boden verboten werden, erläuterte die Umweltministerin. Mit den neuen Regeln werde auch ein verbessertes Monitoring der Nitratwerte eingeführt. Künftig sollen die Belastungen deutschlandweit genauer analysiert werden, um rechtzeitig effektive Gegenmaßnahmen zu ermöglichen.
Eine zentrale Maßnahme ist die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent pro Betrieb in den Gebieten, die besonders hohe Nitratbelastungen aufweisen („rote Gebiete“). Diese gilt ab dem 1. Januar 2021. Bis dahin soll zunächst eine Verwaltungsvorschrift von Bund und Ländern erarbeitet werden als einheitliche Grundlage für die Ausweisung dieser roten Gebiete durch die Bundesländer. Ziel ist, dass die Ausweisung in Zukunft differenzierter erfolgt und sich stärker am Verursacherprinzip orientiert. Eckpunkte dieser Verwaltungsvorschrift sind bereits mit den Ländern abgestimmt.