Grundwasserschutz: Landkreis Landshut plant Pilotprojekt zur Separierung von Gülle


Das Unternehmen Flottweg aus Vilsbiburg habe das Verfahren in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Aqua Vivendi aus Velden entwickelt.


Durch die Trennung der Bestandteile geht nach Angaben des Landratsamts der Phosphatgehalt der übrigen Flüssigkeit gegen null, und der Gesamtstickstoff wird um ca. 60 Prozent reduziert, was die Nitratbelastung des Grundwassers abmildern könnte. Das Verfahren benötige keine chemischen Zusätze. Neben der Dekanteranlage der Firma Flottweg kämen Zuschlagstoffe zum Einsatz, die auf Stärkebasis hergestellt werden, und Tonminerale, die über geruchsbindende und humusfördernde Eigenschaften verfügen.


Durch die Trennung in die beiden Komponenten sei eine zielgerichtete Ausbringung der organischen Düngemittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen möglich, so das Landratsamt zum Nutzen des Verfahrens. Zudem könnte der übrige Feststoff in anderen Betrieben zur Pflanzendüngung genutzt werden, beispielsweise in Gärtnereien, Baumschulen oder in Privatgärten.


Landrat Dreier will Prozesswasser für die Feldbewässerung verwenden


Nach Vorstellung von Landrat Peter Dreier könnte das übrige Prozesswasser in Gülleschläuchen oder -lagunen gelagert und anschließend zur Feldbewässerung verwendet werden, hieß es weiter. Gegen diesen Ansatz sprächen jedoch die Bestimmungen der Düngeverordnung, die für das Prozesswasser trotz seines kaum existenten Phosphatgehaltes eingehalten werden müssten. Demnach sind strenge Sperrfristen zu beachten, betonte die Behörde. Erlaubt sei die Ausbringung lediglich innerhalb eines begrenzten Zeitraums und in beschränkter Menge.


Laut derzeitiger Rechtslage sind die Voraussetzungen der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu erfüllen, sodass das Prozesswasser in Güllegruben gelagert werden müsste, führte das Landratsamt weiter aus. Landrat Dreier habe daher den Anstoß dazu gegeben, dass die zuständigen bayerischen Fachministerien prüfen, ob das Prozesswasser im Rahmen der Düngeverordnung mit gewissen Erleichterungen verwertet werden kann.


Landrat: Technologie könnte das hohe Gülleaufkommen flächendeckend in den Griff bekommen


„Wenn das Prozesswasser zwingend in den Anwendungsbereich der Düngeverordnung fällt, so müssen zumindest praktikable Lösungen gefunden werden, um die für die Landwirte schwierige Situation zu entschärfen“, sagte Dreier. Zudem sei die Technologie ideal, um das hohe Gülleaufkommen flächendeckend in den Griff zu bekommen. Die Flottweg-Anlage sei mobil und könnte auf mehreren Höfen eingesetzt werden. „Ich könnte mir hier ein Modell ähnlich wie bei den Maschinenringen vorstellen – eine Gemeinschaftsanschaffung, die von mehreren Höfen gegen Gebühr genutzt werden kann.“


Dreier hat Vertreter aller beteiligten Behörden eingeladen, diesen ganzheitlichen Ansatz zu diskutieren, berichtete das Landratsamt. Neben dem Wasserrecht am Landratsamt sei dabei die Sicht des Umweltministeriums, des Landwirtschaftsministeriums, der Landesanstalt für Umwelt, der Regierung von Niederbayern, des Wasserwirtschaftsamtes und der Landesanstalt für Landwirtschaft dargestellt worden.


Genehmigungsverfahren wird derzeit vorbereitet


Das Verfahren von Flottweg und Aqua Vivendi sei bei einem Landwirt im Landkreis Augsburg bereits seit zwei Jahren für Testversuche im Einsatz, teilte das Landratsamt weiter mit. Daher soll es im Landkreis Landshut in der landwirtschaftlichen Praxis getestet werden – eine ausführliche Evaluierung vorausgesetzt. Derzeit werde das Genehmigungsverfahren vorbereitet. Für aussagekräftige Ergebnisse sollen sich mehrere Landwirte unterschiedlicher Betriebsvarianten an dem Pilotversuch beteiligen.


„Durch diese herausragende Technologie der Firma Flottweg haben wir die beste Chance, den schwierigen Spagat zwischen Gülleausbringung, Grundwasserschutz und Düngeverordnung zu meistern. Dieses Pilotprojekt könnte richtungsweisend für die Zukunft unserer Landwirtschaft sein“, erklärte Dreier.