LDEW sieht Gefahren für Gewässerbewirtschaftung


Der Vorsorgegrundsatz, das Verursacherprinzip und der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung würden derzeit nicht nur hinterfragt, sondern regelrecht ausgehöhlt, kritisierte der wasserpolitische Sprecher des LDEW in Rheinland-Pfalz, Ronald Roepke. Diese drei Grundpfeiler der Gewässerbewirtschaftung und des Wasserrechts müssten zur Grundlage aller Entscheidungen werden, forderte LDEW-Geschäftsführer Horst Meierhofer.


„Wir stehen vor enormen Herausforderungen: Klimawandel, Urbanisierung oder Gewässerschutz sind dabei nur einige von vielen Themen, zu die großen Veränderungen auch für Wasserversorger führen“, sagte Roepke. Eigentlich seien alle Grundvoraussetzungen gegeben, um die Herausforderungen zu meistern. So schütze der Vorsorgegrundsatz die Wasserressourcen vor Schadstoffen und anderen schädlichen Einflüssen. Das Verursacherprinzip sorge für die richtigen Anreize und eine ausgewogene Finanzierung, und der gesetzliche Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung sichert die knapper werdenden Ressourcengegenüber anderen Nutzungen, führte Roepke aus.


Der LDEW weist hingegen darauf hin, dass die Wasserbranche mit zunehmender Sorge auf einige aktuelle Entwicklungen blicke. Nachdem in Hessen gemeinsam ein Leitbild Integriertes Wasser-Ressourcen-Management Rhein-Main entwickelt wurde, wiederhole sich der Prozess nun auf Bundesebene im Nationalen Wasserdialog. Erneut stünden die wasserrechtlichen Grundsätze zur Disposition. Zudem stocke aufgrund der Bauernproteste die dringend notwendige Umsetzung der fast 30 Jahre alten EU-Nitratrichtlinie. Und in behördlichen Genehmigungsverfahren vor Ort werde der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung nicht so gelebt, wie es das Wasserrecht vorgebe, bemängelte der LDEW.