Schulze: WRRL ist für Schutz und Nutzung der Gewässer von zentraler Bedeutung


„Ich weiß, es gibt auch die eine oder andere kritische Stimme, aber das ist etwas, was wir in der gemeinsamen Umsetzungsstrategie miteinander bearbeiten müssen“, sagte sie an ihre EU-Amtskollegen gerichtet und regte in diesem Zusammenhang eine Anhörung von Wirtschafts- und Umweltverbänden an. „Das, was wir mit der WRRL haben, ist wirklich etwas Besonderes, was wir erhalten und pflegen sollten.“


Wie berichtet, hatte die EU-Kommission im Dezember 2019 die Ergebnisse ihres „Fitness Checks“ der EU-Wassergesetzgebung veröffentlicht (EUWID 51.2019). Generell hätten die WRRL, die Richtlinie über Umweltqualitätsnormen, die Grundwasserrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie zu einem höheren Schutzniveau für Wasserkörper und einem besseren Hochwasserrisikomanagement geführt, stellte die Kommission fest. Dass die Ziele der WRRL noch nicht vollständig erreicht wurden, sei weitgehend auf die unzureichende Finanzierung, die langsame Umsetzung und die unzureichende Einbeziehung der umweltpolitischen Zielsetzungen in die Politikbereiche und nicht auf etwaige Mängel der Rechtsvorschriften zurückzuführen.


Der kroatische Ratsvorsitz hatte die Umweltminister der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, sich im Umweltrat über eine sinnvolle Fortschreibung der Wassergesetzgebung, eine verstärkte Integration ihrer Ziele in anderen EU-Politikfeldern und eine bessere Umsetzung und Finanzierung von gewässerpolitischen Maßnahmen auszutauschen.


Schulze: Abstand zur Zielerreichung noch „sehr deutlich“


Schulze betonte in Brüssel, dass die Aufgabe, die Gewässer in einen guten Zustand zu bringen und sie in einem guten Zustand zu erhalten, nicht im Jahr 2027 ende. Das sei eine „Daueraufgabe“. Bei vielen einzelnen Qualitätskomponenten habe es Verbesserungen gegeben. Auch die Verbesserung eines Gewässers von einem schlechten in einen mäßigen Zustand sei schon ein Fortschritt. „Und da müssen wir unbedingt weitermachen“, so die Ministerin. Es sei aber auch vollkommen klar, dass der Abstand zur Zielerreichung der WRRL und der Tochterrichtlinien noch „sehr deutlich“ sei. „Wir haben hier noch eine erhebliche Aufgabe in der Umsetzung“, unterstrich die SPD-Politikerin. Hier müsse der Fokus liegen.


An die Kommission gerichtet sagte Schulze, es wäre hilfreich zu erfahren, in welchem Umfang die EU Fördermaßnahmen zur Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten bei dieser Aufgabe plant und wie die Finanzierung hierzu aussehen wird. Sie wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Mitgliedstaaten derzeit die Bewirtschaftungspläne, die Maßnahmenprogramme und die Hochwasserrisikomanagementpläne für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorbereiten.


Es gibt vielfach eine Diskrepanz zwischen den zur Zielereichung auf Ebene der Flussgebietseinheit erforderlichen Maßnahmen und dem, was auf anderen Ebenen an Rahmenbedingungen definiert wird, nannte die Ministerin einen Grund für die unzureichende Integration gewässerpolitischer Ziele in andere Politik- und Regelungsbereiche. Deshalb sei es wichtig, dass die Kommission im „Green Deal“ eine ganze Reihe von interessanten Ansatzpunkten habe, um hier zu Verbesserungen zu kommen. Schulze erwähnte hierbei die „Farm-to-Fork-Strategie“, die „Towards Zero Pollution Ambition“ und die Finanzierung von nachhaltigen Investitionen im Bereich der Infrastruktur.