Anhörung im Bundestag: "Änderung des WHG bei Hangflächen wichtiger Beitrag zum Gewässerschutz"


So könne verhindert werden, dass Düngemittel während der Ausbringung in Gewässer gelangen oder nachträglich dorthin abgeschwemmt werden, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gestern anlässlich einer von Sylvia Kotting-Uhl (Bündnis 90/Die Grünen) geleiteten Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 19/18469) im Bundestags-Umweltausschuss mit. Neben der erforderlichen Reduzierung der Düngemengen sei dies ein wichtiger Schritt, um die Nitrateinträge im Grundwasser zu verringern. Gewässerrandstreifen dienen dem Verband zufolge zudem der Renaturierung und damit Verbesserung des Gewässerzustandes, bieten dem Gewässer mehr Entwicklungsmöglichkeiten und tragen bei entsprechender Ausgestaltung der Pflanzendecke zur Beschattung des Gewässers bei. Das sei gerade mit Blick auf den Klimawandel und den damit zunehmenden Dürreperioden von Bedeutung, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.


Zusätzlicher Beitrag zum Hochwasserschutz


Insgesamt haben die Experten die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz von Gewässern vor Abschwemmung von Düngemitteln in der Anhörung gegensätzlich bewertet, wie der Bundestag berichtet. Auch Erwin Manz vom rheinland-pfälzischen Umweltministerium bescheinigte der vorgesehenen Regelung, einen zusätzlichen Beitrag zur Steigerung der Biodiversität und des naturnahen Hochwasserschutzes zu leisten. Eine größere Ausdehnung von Gewässerrandstreifen würde zu einem höheren Schutz der Gewässer beitragen. Auf jeden Fall sei für den effektiven Stoffrückhalt wichtig, dass auch kleine und kleinste Gewässer die Schutzstreifen erhielten.


Kommunale Spitzenverbände: Zweifel an Praktikabilität


Torsten Mertins von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände äußerte Zweifel an der Praktikabilität bei der Ermittlung der Hangneigung. Es sei stark zu befürchten, dass der in dem Gesetzentwurf gewählte Ansatz mit einem erheblichen Vollzugsaufwand verbunden sein werde, der regelmäßig die unteren Wasserbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise treffen dürfte. Für die Umsetzung der Regelung müssten die zuständigen Behörden alle landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern zunächst auf ihre Neigung hin überprüfen, um die betroffenen Flächen überhaupt zu ermitteln.