Der Leitfaden sei im Rahmen des Projekts „Minimierung von Umweltrisiken der Antifouling-Schiffsanstriche in Deutschland“ entstanden, das vom Umweltbundesamt (UBA) initiiert und vom Bundesumweltministerium (BMU) finanziert wurde. Er enthalte Informationen zu Antifouling und den Umweltrisiken, die durch Antifouling-Produkte entstehen.
Bootsanstrichen auf Kupferbasis werden zum Teil Co-Biozide beigemischt
Wie die BfG näher ausführte, enthalten Antifouling-Beschichtungen oft Biozide, die unterbinden, dass sich Organismen ansiedeln. Bis zum Verbot im Jahr 2008 hätten zahlreiche Hersteller Tributylzinn (TBT) verwendet. Danach seien vermehrt Anstriche auf Kupferbasis auf den Markt gekommen. Im Vergleich zu TBT habe Kupfer jedoch eine geringere Wirkungsbreite, weshalb den Anstrichen zum Teil Co-Biozide beigemischt werden. Diese seien durch ihre toxische Wirkung auf Kleinstlebewesen jedoch bedenklich.
Biozide lösen sich aus Bootsanstrichen heraus
Besonders kritisch sei, dass sich die Biozide im Wasser aus den Bootsanstrichen herauslösen, machte die BfG deutlich. Einige Gewässer wiesen bereits erhöhte Konzentrationen dieser Substanzen auf. In Deutschland gebe es bislang jedoch nur in einigen Regionen Einschränkungen zur Verwendung biozidhaltiger Anstriche.
Maßnahmenkatalog als wesentlicher Bestandteil des Leitfadens
Wesentlicher Bestandteil des Leitfadens sei ein Maßnahmenkatalog, der zahlreiche Möglichkeiten vorstellt, mit denen Bootsbesitzer Umweltrisiken durch biozidhaltige Antifouling-Produkte vermindern können, hieß es weiter. Darunter fallen zum Beispiel die Auswahl eines geeigneten, wenn möglich biozidfreien Produkts, die Gestaltung und Ausstattung des Arbeitsplatzes während der Bootswartung sowie das professionelle Auftragen und Entfernen der Antifouling-Beschichtung. Somit würden Lösungsansätze vorgeschlagen, mit denen alle beteiligten Akteure die Umweltrisiken bei der Verwendung biozidhaltiger Antifouling-Produkte so weit wie möglich minimieren können.