Nordrhein-Westfalen will den Vorrang der Wasserversorgung gesetzlich festschreiben


Grundsätzlich strebt die Landesregierung dem Ministerium zufolge eine Neuregelung des Landeswassergesetzes und damit der öffentlichen Trinkwasserversorgung an, der zufolge der Trinkwasserversorgung stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden muss. Denn eine Verknappung der Ressource Wasser aufgrund veränderter Niederschlagsmengen könne zu Nutzungskonflikten bei der Gewässerbewirtschaftung führen. Der Entwurf wird nun allen betroffenen Verbänden zur Stellungnahme übersandt. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für Anfang 2021 vorgesehen.


„Der Klimawandel ist längst bei uns angekommen, und wir müssen darauf reagieren“, sagte Heinen-Esser. Die vergangenen zwei extrem trockenen Sommer und der regenarme April dieses Jahres hätten gezeigt, wie abhängig auch der Bereich der Wasserversorgung von Wetter und Klima sei. Trinkwasser müsse besonders vor Klimakreisen geschützt werden. Daher müsse der Trinkwasserversorgung aufgrund ihrer elementaren Bedeutung für das Allgemeinwohl stets Vorrang vor anderen Wasserentnahmen gewährt werden.


Des Weiteren sollen mit der Anpassung wasserrechtliche Verfahren beschleunigt und Bürokratie abgebaut werden. Zudem ist vorgesehen, die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur weiteren Verbesserung des Hochwasserschutzes und zur Vereinfachung von Verfahren des Hochwasserschutzes vom 30.06.2017 (Hochwasserschutzgesetz II) aus dem Jahr 2017 (EUWID 13.2017) für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämmen in das Landeswassergesetz zu übernehmen.