Das UBA betont, dass die naturwissenschaftlichen Grundlagen bereits vorhanden seien, um die Fläche zu bestimmen, die ein Fluss oder Bach benötigt, um sein typisches Strukturinventar auszubilden. Weitgehend offen sei aber, wie viel Gewässerentwicklungsfläche bundesweit notwendig ist, um die Gewässerschutzziele zu erreichen und wie sich dieser Flächenbedarf unter Berücksichtigung aller Interessen stillen lässt. In die Beantwortung dieser Fragen wird sich das Umweltbundesamt in den kommenden Jahren verstärkt einbringen.
Bäche und Flüsse benötigten genügend Platz
Bäche und Flüsse benötigten genügend Platz, damit sie natürliche Lebensräume formen und ihre Funktionsfähigkeit und Selbstreinigungskraft voll entfalten können, so das UBA. Von ökologisch intakten Gewässern profitiere nicht nur die Natur, sondern auch der Mensch: In Zeiten zunehmender Wetterextreme könnten Hochwasserwellen abgeschwächt werden, und in Niedrigwasserzeiten dienten bachbegleitende Auen als Wasserspeicher und ließen den Boden nicht so rasant austrocknen.
Renaturierungen schneller umzusetzen, wenn Flächen
zur Verfügung stehen
Gewässerrenaturierungen könnten schneller umgesetzt werden, wenn Flächen zur Verfügung stehen und Planungen sich an Vorbildern orientieren. In dem Zusammenhang weist das UBA auf seine Online-Plattform „Renaturierung von Fließgewässern“ hin, die sich als Hilfe an Städte und Gemeinden, Wasserwirtschaftsbehörden, Gewässerunterhaltungsverbände, Angelvereine oder Bürgerinitiativen richte.
Grundsätzlich unterstützt das Umweltbundesamt auch die weiteren Empfehlungen des SRU – darunter ein Flächenmanagement, eine stringente Fachplanung und die Stärkung von Flurbereinigungsverfahren für die Gewässerschutzbelange. Gleichzeitig erfordert die ökologische Gewässerentwicklung auch eine ausreichende Ausstattung mit qualifiziertem Personal und Finanzmitteln. Mittelfristig empfiehlt der Rat zudem die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Gewässerschutz“. Um die Akzeptanz für Renaturierungsmaßnahmen zu verbessern, sollte die Kommunikation über den Nutzen und die Erfolge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verbessert werden; und Synergien mit dem Natur- und Hochwasserschutz sollten stärker zum Tragen kommen.