Als besonders kritisch stuft die Arbeitsgemeinschaft Industriechemikalien, Arzneimittelwirkstoffe, Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte ein, da diese ebenso wie weitere Substanzen langlebig (persistent), beweglich (mobil) und/oder giftig (toxisch) sind. Als bekannte Beispiele für diese kritischen Stoffe nennt die AWBR 1,4-Dioxan, Pyrazol, TFA (Trifluoracetat) und EDMC (Ethyldimethylcarbamat), das als gentoxisch eingestuft werde.
Imageschaden bei Konsumenten zu befürchten
Für diese Stoffe und die eingeleiteten Stoffmengen verfügten die zuständigen Genehmigungs- und Einleitungsbehörden meist über keinerlei Kenntnisse und Informationen. Bei TFA und EDMC hätten die Einleitmengen erst nach mehreren Monaten reduziert und für die Wasserversorgungsunternehmen vertretbare Regelungen getroffen werden können. Ein Imageschaden bei Konsumenten und Bürgern bleibt jedoch bestehen. Weitere derartige Fälle sind nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft aufgrund der immensen Stoffvielfalt und behördlichen Unkenntnis zu erwarten.
Keine Regelungen für aktuell relevante Stoffe
Von der AWBR und ihren Mitgliedswerken, den Angaben zufolge etwa 60 Wasserversorgungsunternehmen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Frankreich, werden vor allem unzureichende und fehlende Regelungen bei Stoffzulassungen und Einleitungsgenehmigungen sowie mangelnde Transparenz der Behörden kritisiert. Insbesondere für die Wasserversorgung aktuell relevanten Stoffe fehlten bislang Regelungen. Der Fokus der behördlichen Überwachung liege momentan vor allem auf den sogenannten Altstoffen wie den prioritären und flussgebietsspezifischen Substanzen, die nach EU-Regelungen und nationalen Vorgaben zu überwachen sind.
Gentoxische Stoffe verbieten
Eine qualitativ hochwertige, naturnahe und nachhaltige Trinkwasserversorgung ohne hohen technischen und finanziellen Aufwand zu sichern kann aus Sicht der AWBR nur dann erreicht werden, wenn der Erlaubnisvorbehalt - „was nicht erlaubt ist, bleibt verboten“ – gilt. Nicht ausdrücklich genehmigte Stoffe dürften nicht eingeleitet werden. Grundsätzlich müssten alle Stoffe einschließlich ihrer Abbau- und Transformationsprodukte bereits vor Zulassung und Registrierung auf kritische Eigenschaften verbindlich geprüft werden, fordert die Arbeitsgemeinschaft. Die Anwendung und der Einsatz gentoxischer und solcher Stoffe, die gentoxische Abbau- und Transformationsprodukte bilden können, sei zu verbieten.