Eine länderübergreifende Planung sei für bestimmte Bereiche des Hochwasserschutzes sachgerecht. Grundsätzlich sei der vorgelegte Entwurf aus inhaltlich-fachlicher Sicht zu begrüßen, schreibt die DWA in ihrer Stellungnahme.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens konnten die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis zum 6. November 2020 zum Entwurf Stellung nehmen. Ziel des BRPH ist es, das Hochwasserrisiko in Deutschland für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu minimieren und dadurch Schadenspotenziale zu begrenzen. Mit dem Entwurf werde der seit längerem erwartete Schritt zu einer besseren Einbindung der Raumordnungsplanung in die Planungen des Hochwasserschutzes als Teil des Hochwasserrisikomanagements unternommen, so die DWA in der Stellungnahme. Der Raumordnungsplan stehe komplementär zum Wasserhaushaltsgesetzt (WHG) und damit in enger Verbindung zu den Länderhoheiten. Die verfassungsmäßige Planungshoheit der Länder müsse mit der länderübergreifenden Planung in einen tragfähigen Ausgleich gebracht werden.
Die wesentlichen Aspekte eines „vorsorgenden Hochwasserschutzes“ oder Hochwasserrisikomanagements werden in dem Entwurf benannt, erklärt die Vereinigung. Dies seien die Begrenzung von Schadenspotentialen, der risikobasierte Ansatz, die Betrachtung des gesamten Flussgebiets und die besondere Berücksichtigung kritischer und gefährdungsanfälliger Infrastruktur. Es wäre sinnvoll, ausdrücklich auf die bestehenden und fortlaufend aktualisierten Hochwassermanagementpläne nach der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie zu verweisen, regt die Vereinigung an. Bezüge zum Klimawandel seien ebenso begrüßungswert wie der länderüberschreitende Ansatz. Nach Auffassung der DWA wäre es zudem sinnvoll, auf das DWA-Regelwerk zu referenzieren. So sollte etwa explizit auf das Merkblatt DWA-M 553 „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“ verwiesen werden, heißt es in der Stellungnahme.