Bei einer höheren N-Düngung als dem Anfall von 120 kgN/ha inorganischen Düngemitteln werde das pflanzenbauliche Management des resultierenden labilen N-Pools aus den organischen N-Fraktionen zunehmend erschwert und Nährstoffverluste würden deutlich wahrscheinlicher. Die Begrenzung des betrieblichen N-Überschuss auf maximal 120 kg N/ha ab 2021 bedeute daher aus Umweltsicht nur die Minimalanforderung, die einen unter den derzeitigen Rahmenbedingungen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss darstelle. Auf längere Sicht könne der ressourceneffiziente und verlustarme Nährstoffeinsatz in der Landwirtschaft nur mit einer weiteren schrittweisen Absenkung der Obergrenzen des betrieblichen N-Überschusses erreicht werden.
Für Novellierung 2021 N-Überschüsse neu festsetzen
Mit Hilfe der Stoffstrombilanz sollen die Nährstoffflüsse in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar abgebildet werden, erläutern die Autoren des Berichts. Die Stoffstrombilanzverordnung regelt, wie betriebliche Bilanzen für Stickstoff und Phosphor zu erstellen sind und welche Obergrenzen für die betrieblichen Nährstoffüberschüsse gelten. Im Jahr 2021 soll der Geltungsbereich der StoffBilV auf alle Betriebe mit mehr als 20 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche oder mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb ausgeweitet werden. Im Zuge dieser Novellierung sei auch die Obergrenze der betrieblichen N-Überschüsse neu festzusetzen, und für den Phosphor-Überschuss sei erstmalig ein Grenzwert festzulegen.
Konzept für die betrieblichen N-und P-Überschüsse
Mit seiner Stellungnahme legt das UBA ein Konzept für die Begrenzung der betrieblichen N-und P-Überschüsse in der StoffBilV vor, das einen umweltgerechten, nachhaltigen und ressourceneffizienten Umgang mit Nährstoffen sicherstellt und das gleichzeitig der ökonomisch nachhaltigen Anpassungsfähigkeit der Betriebe Rechnung trägt, heißt es in dem Bericht. Mit der langfristigen Festlegung der Zielwerte erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe Planungssicherheit für ihre Betriebsentwicklung und eindeutige Vorgaben für die zukünftige Gestaltung ihres Nährstoffmanagements.
Bußgelder für Einhaltung in der Praxis unabdingbar
Nachdem in der Düngeverordnung (DüV) der Kontrollwert für den flächenbezogenen Nährstoffvergleich zunächst auf 60 und ab 2018 auf 50kg N/ha im Dreijahresdurchschnitt festgelegt wurde, ist er in der neuen DüV vom Mai 2020 der Nährstoffvergleich mitsamt dem Kontrollwert gestrichen worden, führt der Bericht aus. Seitdem werde der Stickstoffüberschuss allein durch die StoffBilV auf der Betriebsebene (Hoftorbilanz) begrenzt. Das Protektionsniveau der StoffBilV bleibe jedoch in dreifacher Hinsicht hinter der früheren DüV zurück: Erstens erfasse der Geltungsbereich der StoffBilV derzeit wesentlich weniger Betriebe als die DüV. Zweitens seien eben die Bilanzwerte zu hoch angesetzt, und drittens sehe die StoffBilV keine spürbaren Konsequenzen in Form von Bußgeldern für die Überschreitung der Obergrenze vor, was für deren Einhaltung in der Praxis jedoch erfahrungsgemäß unabdingbar sei.
Rund 90 Prozent des N-Eintrags ins Grundwasser stammen aus der Landwirtschaft
Wie es in der Stellungnahme heißt, beträgt der Überschuss der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft in Deutschland pro Jahr 1,55 Millionen Tonnen N, was rund 93 kg N/ha LF (Mittel 2016 bis 2018) entspreche. Rund 90 Prozent des Nitrat-Eintrags in das Grundwasser, 95 Prozent der Ammoniak- und 80 Prozent der Lachgas-Emissionen in die Atmosphäre stammten aus der Landwirtschaft. Der Anteil der Landwirtschaft an den Phosphoreinträgen in die Nord‐ und Ostsee betrage zwischen 50 Prozent und 63 Prozent. Eine nachhaltige Düngegesetzgebung bilde ein zentrales Element, um die Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in alle Ökosystembereiche soweit zu reduzieren, dass zukünftig die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, so die Autoren der Stellungnahme.
Zu den Autoren der Stellungnahme „Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung: Stickstoff- und Phosphor-Überschüsse nachhaltig begrenzen“ zählen Friedhelm Taube von der Universität Kiel, Martin Bach von der Universität Gießen und Frank Ewert vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Münchberg.