Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorinnen und der -senator der Länder bitten demzufolge den Bund, zu prüfen, mit welchen Mitteln und in welcher Form ein „Nationales Gewässerschutzprogramm“ zur finanziellen Förderung von Anlagen, bei denen die Ausstattung mit einer vierten Reinigungsstufe sinnvoll sei, durch die EU oder den Bund ermöglicht werden könne. Auf der nächsten, der 96. Umweltministerkonferenz, solle dann über das Ergebnis der Prüfung durch den Bund berichtet werden.
Eintrag von Mikroschadstoffen an der Quelle vermeiden
Des Weiteren wird die Bundesregierung in dem Beschluss gebeten, die Spurenstoffstrategie umzusetzen, indem die im Spurenstoffdialog des Bundes abgeleiteten Maßnahmen, die den Eintrag von Mikroschadstoffen in die Umwelt an der Quelle vermeiden sollen, intensiviert werden. Dies gelte unter anderem für die Zulassung, Herstellung, Anwendung und fachgerechte Entsorgung zum Beispiel von Altmedikamenten. Auch die Hersteller von Stoffen müssten ihren Beitrag leisten, so die UMK.
Darüber hinaus bitten die Landes-Umweltministerinnen und -minister den Bund, bei der Ausgestaltung eines Nationalen Gewässerschutzprogrammes mit zu betrachten, inwieweit hydromorphologische Maßnahmen mit dem Ziel, die Resilienz der Gewässer insgesamt zu verbessern, einbezogen werden könnten. Eine Ausweitung auf alle Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wäre nach Auffassung der Minister zu begrüßen.