Heute am 9. Oktober (!) erreicht uns die Mitteilung, dass bis Mitte Oktober (!) noch Fördermittel aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung für zusätzliche Maßnahmen der Wassersicherstellung beantragt werden können. Auch die zuständigen Landesumweltministerien wurden, so heißt es, erst Ende September darüber informiert. Diese Mittel stehen voraussichtlich nur in diesem Jahr 2020 zur Verfügung, weswegen ein großer zeitlicher Druck für den Mittelabfluss besteht.
Kommunale Trinkwasserversorger können von diesen zusätzlichen Bundesmitteln profitieren. Entscheidend für die Mittelzuweisung ist, dass die geplanten Investitionen nicht für die reguläre öffentliche Trinkwasserversorgung, sondern zur Absicherung der bestehenden Versorgungskapazitäten eingesetzt werden. Dies umfasst bspw. die Beschaffung von Notstromaggregaten oder von mobilen Trinkwasserbehältern. Laut Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurden die zu fördernden Maßnahmen bewusst weit fasst. Im Hinblick auf das baldige Ende der Antragsfrist ist die Förderung insbesondere für bereits geplante Anschaffungsmaßnahmen geeignet.
Anträge sind über die zuständigen Katastrophenschutzbehörden zu stellen. Wer Interesse hat, sollte vorsorglich einen fristwahrenden Antrag auf Förderung stellen.